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Pflege-Azubi filmt halbnackte Seniorin im WC – 1.000 Euro Geldbuße

Eine pflegebedürftige Patientin ist in einer Klinik in Düsseldorf von einem Azubi gefilmt und im Internet zur Schau gestellt worden. Dafür muss er nun eine Geldbuße von 1.000 Euro zahlen. Seine Ausbildung darf der 20-Jährige dennoch fortsetzen.
Pflege-Azubi filmt halbnackte Seniorin im WC –  1.000 Euro GeldbußeQuelle: www.globallookpress.com © Norbert Schmidt

Weil er eine halb nackte Seniorin auf dem Weg zum WC gefilmt und im Internet zur Schau gestellt hat, ist ein Altenpflege-Azubi in Düsseldorf zu 1.000 Euro Geldbuße verurteilt worden. Der 20-Jährige nahm das Urteil des Amtsgerichts am Dienstag an. Seine Ausbildung kann er fortsetzen.

"Was Sie getan haben, war aus erwachsener Sicht unverzeihlich: jemand anderen bloßzustellen, nur damit andere das lustig finden", sagte Richterin Petra Zangerl. Den Auszubildenden sprach sie wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs anderer durch Bildaufnahmen" schuldig. Die 1.000 Euro muss er binnen zwei Monaten an "Ärzte ohne Grenzen" zahlen.

Das Video hatte der Altenpflege-Azubi in einer Düsseldorfer Klinik aufgenommen und bei Twitter gepostet. Zu der Zeit absolvierte er an der Klinik ein Pflichtpraktikum.

Ich habe mir nichts dabei gedacht", erklärte der 20-Jährige.

"Ich wollte mich nur bei der Arbeit filmen, um das zu zeigen." Das empörte den Jugendgerichtshelfer: "Du wolltest nur deine Follower bedienen, Du wolltest Dich produzieren", kritisierte er den Angeklagten im Gerichtssaal.

3.700 Follower hat der Azubi laut der Bild bei Instagram, 35.000 bei TikTok. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe erklärte zum Motiv: "Denen muss man dann wohl was Lustiges bieten."

Nach Bekanntwerden des Videos hatte die Klinik dem Auszubildenden ein lebenslanges Geländeverbot erteilt. Zudem war er von seinem Arbeitgeber abgemahnt und für eine Woche suspendiert worden. "Ich schäme mich sehr, dass ich das gemacht habe", sagte der 20-Jährige schließlich. Er habe der Seniorin auch einen Entschuldigungsbrief geschrieben.

Dass der junge Mann später auch noch bei einem Ladendiebstahl erwischt worden war, wurde mitverhandelt, spielte aber nur eine Nebenrolle. Das Urteil ist rechtskräftig.

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(dpa/rt)

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