Deutschland

Umweltbundesamt entwickelt Belüftungsplan gegen COVID-19 – Geld gibt es nur für öffentliche Gebäude

Angesichts der COVID-19-Pandemie hat das Umweltbundesamt einen Belüftungsplan vorgelegt. Der Bund stellt 500 Millionen Euro für die Modernisierung von Lüftungssystemen bereit. Dabei entsteht ein Problem: Bezahlt werden nicht die kompletten Kosten, es gibt eine Obergrenze.
Umweltbundesamt entwickelt Belüftungsplan gegen COVID-19 – Geld gibt es nur für öffentliche GebäudeQuelle: www.globallookpress.com © CHROMORANGE / Walter G. Allgoewe

Mit der Herbstankunft erhöht sich das Risiko einer COVID-19-Infektion, da die Menschen nun mehr Zeit in geschlossenen Räumen verbringen. Da es draußen kälter wird, öffnet man das Fenster seltener, um das Klassenzimmer oder das Büro zu lüften. Dies kann die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus fördern.  

Aus diesem Grund hat das Umweltbundesamt (UBA) Empfehlungen für die Belüftung von Schulen in der COVID-19-Pandemie vorgelegt. In den Veröffentlichungen über das richtige Lüften im Schulalltag heißt es unter anderem:

Um sich vor infektiösen Partikeln zu schützen, sollte pro Stunde ein dreifacher Luftwechsel erfolgen. Das bedeutet, dass die Raumluft dreimal pro Stunde komplett gegen Frischluft von außen ausgetauscht wird.

UBA-Präsident Dirk Messner zufolge ist der Kern der Empfehlung, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften:

Wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, kann sich das Virus in der Luft anreichern. Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft in Klassenzimmern zu entfernen.

Den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte sieht das Umweltbundesamt eher skeptisch. Falls diese dennoch benutzt würden, seien sie demnach allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Sie seien in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft zuverlässig von Viren zu befreien, heißt es.

Aus diesem Grund legte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine Richtlinie vor, wie künftig die Umrüstung von sogenannten raumlufttechnischen Anlagen gefördert werden soll. Ab dem 20. Oktober können Länder und Kommunen Geld beantragen, wenn sie in Bildungsstätten oder anderen öffentlichen Gebäuden Belüftungsanlagen um- oder nachrüsten wollen. Zu diesem Zweck stellt der Bund bis zu 500 Millionen Euro bereit.

Geld gibt es dabei nicht für neue Anlagen, sondern nur für die Umrüstung existierender Raumluftanlagen zum Beispiel mit Filtern, die das Infektionsrisiko verringern. Außerdem zahlt der Bund nicht die komplette Umrüstung. Aus dem Programm können nur maximal 40 Prozent der Kosten oder maximal 100.000 Euro pro Anlage bestritten werden. Für private Gebäude und Versammlungsorte ist zudem keine Förderung vorgesehen.

Anträge auf Förderung für öffentliche Gebäude wie Theater, Museen und Bildungsstätten können in erster Linie Länder und Kommunen stellen. Erste Anfragen erhielt das Bundeswirtschaftsministerium nach eigenen Angaben bereits. Wegen der Obergrenze müssen Länder und Kommunen jedoch den Großteil der Kosten tragen. Das Ministerium schließt aber nicht aus, dass der Kreis der potenziellen Fördergeldempfänger ausgeweitet werden könnte, sollte die Evaluierung der Richtlinie die Zweckmäßigkeit dieses Schritts zeigen. Man will sich über die Umsetzung des Förderprogramms laufend informieren lassen.

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