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Lübcke-Mord: Beschwerde gegen Haftentlassung von mutmaßlichem Mittäter eingelegt

Der Mitangeklagte im Prozess um den ermordeten Politiker Walter Lübcke, Markus H., wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Bundesanwaltschaft legt Beschwerde gegen den Beschluss ein. Markus H. gilt bei Sicherheitsbehörden in Hessen als sogenannter "Gefährder".
Lübcke-Mord: Beschwerde gegen Haftentlassung von mutmaßlichem Mittäter eingelegtQuelle: www.globallookpress.com © © Jan Huebner via www.imago-images

Im Prozess um den ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft Beschwerde gegen die Haftentlassung des im Prozess mitangeklagten Markus H. eingelegt, wie ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag verlauten ließ. Das Oberlandesgericht Frankfurt, an dem der Prozess momentan verhandelt wird, hatte den Haftbefehl gegen Markus H. vor einer Woche aufgehoben. Die Angehörigen Lübckes zeigten sich schockiert über die Haftentlassung, dies sei "kaum zu ertragen". Markus H. saß seit über einem Jahr in Untersuchungshaft.

Ihm wird vonseiten der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, Stephan Ernst Beihilfe zum Mord geleistet zu haben, beispielsweise durch Schießübungen. Weiterhin habe Markus H. Stephan Ernst durch die Teilnahme an rechtsextremen Demonstrationen und anderen gemeinschaftlichen Unternehmungen weiter psychisch bestärkt. In der Hauptverhandlung soll bestätigt worden sein, dass Markus H. sowie Stephan Ernst rechtsextremistische Gesinnungen teilen würden und gemeinsam an Schießübungen teilnahmen.

Als Grund für die Haftentlassung wird die mangelnde Erkenntnis über einen festzustellenden Vorsatz bei Markus H. angegeben: Es sei nicht erwiesen, dass er den Mord an Walter Lübcke für möglich hielt. Auch die verschiedenen Aussagen von Ernst, welche Zweifel schürten, werden als Begründung für die Entlassung des Markus H. aus der Untersuchungshaft vorgebracht.

Demgegenüber geht die Bundesanwaltschaft weiter davon aus, dass Markus H. durchaus über die Pläne von Stephan Ernst informiert war und selbst mit Vorsatz handelte. Von Oberstaatsanwalt Dieter Killmer wurde hervorgehoben, dass das erste Geständnis von Ernst verdeutlicht, wie sich Ernst und H. gegenseitig in ihrem Hass auf Lübcke bestärkten.

Laut den Richtern seien Ernsts Beschuldigungen anderer Personen nicht länger glaubhaft, unter anderem wegen seines "wechselhaften Aussageverhaltens". Für die Bundesanwaltschaft sei diese Einschätzung nur betreffend des Vorwurfs der Mittäterschaft richtig, an dem Vorwurf der Beihilfe würde sie weiter festhalten.

Nach Informationen der FAZ sollen die Sicherheitsbehörden in Hessen mittlerweile Markus H. als sogenannten Gefährder führen: Ihm wird also zugetraut, politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begehen. Die Zeugenaussage eines Arbeitskollegen von Stephan E. legt nahe, dass Markus H. von dem "Ziel" Lübcke wusste: Ernst habe ihm erzählt, gemeinsam mit H. am Wohnort des CDU-Politikers gewesen zu sein.

Markus H. ist seit über 25 Jahren den Sicherheitsbehörden in Nordhessen als Neonazi bekannt. Er wird als Rassist, Antisemit, Reichsbürger und als Sammler verstörender NS-Devotionalien beschrieben. So soll er beispielsweise im Besitz einer Originaldose des Vernichtungsgases Zyklon B oder Hakenkreuz-Gürtelschnallen gewesen sein.

Markus H. hat bisher die Aussage verweigert, muss sich jedoch weiterhin vor Gericht in diesem Fall verantworten. Der Prozess soll am 20. Oktober fortgesetzt werden.

 

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