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"Es darf wieder getanzt werden" – Sachsen-Anhalt lockert weitere Corona-Regeln

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Freuen dürfte das vor allem Gastronomen und Veranstalter. Unter bestimmten Bedingungen darf sogar der Mindestabstand von 1,50 Metern unterschritten werden.
"Es darf wieder getanzt werden" – Sachsen-Anhalt lockert weitere Corona-RegelnQuelle: www.globallookpress.com © Michaela Begsteiger

Sachsen-Anhalt verfolgt weiter seinen Sonderweg in Sachen Corona: Gastronomen und Discotheken-Betreiber können sich freuen, denn die Landesregierung hat neue Corona-Lockerungen beschlossen. 

Während in Berlin Restaurantbesitzern seit Kurzem ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro droht, falls keine Gästelisten geführt werden, schafft Sachsen-Anhalt diese Pflicht nun ab. Auch könne der Mindestabstand von 1,50 Metern in Gaststätten unterschritten werden, wenn die Betreiber geeignete Trennwände aufgestellten, so das Kabinett.

Auch Friseure und ähnliche Dienstleister müssen demnach keine Anwesenheitslisten mehr führen, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Mittlerweile sei klar, dass Gesundheitsämter auf diese Daten nicht zwingend angewiesen seien. Die Infektionsgefahr wird demnach in diesen Einrichtungen als verhältnismäßig niedrig eingeschätzt. 

Feierwütige Sachsen-Anhaltiner dürfen sich ebenfalls freuen: "Es darf wieder getanzt werden", sagte Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD). Und zwar ab November. Voraussetzung dafür ist, dass eine Auslastung von 60 Prozent nicht überschritten wird, Anwesenheitslisten geführt werden und auf Mindestabstände geachtet wird. Ähnlich wie in Gaststätten sollen maximal Zehnergruppen nah beieinander stehen und tanzen dürfen. Vermutlich werde es eine "Kreislösung" geben, so Willingmann. "Wir sind in Gesprächen mit Betreibern über die Umsetzung." Die Club-Öffnung sei ein mutiger Schritt:

Andere Länder sind nicht so weit.

Auch der Bummel über Weihnachtsmärkte wird ermöglicht. Ordner sollen aber darauf achten, dass nicht mehr als zehn Menschen zusammenstehen.

Sachsen-Anhalt hat bundesweit vergleichsweise niedrige Infektionszahlen. Die am 15. September beschlossene Verordnung bleibt bis zum 18. November gültig.

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