Deutschland

Automobilclub von Deutschland über Chaos bei Straßenverkehrsordnung (Video)

Chaos im Verkehrsministerium: Jüngst wurde bekannt, dass wegen eines Formfehlers in der im Frühjahr 2020 verabschiedeten Straßenverkehrsverordnung neue Raser-Regeln vorerst nicht umgesetzt werden. Bund und Länder müssen nun klären, wie es weitergeht.
Automobilclub von Deutschland über Chaos bei Straßenverkehrsordnung (Video)Quelle: www.globallookpress.com © Julian Stratenschulte / dpa

Die Straßenverkehrsverordnung (StVO) ist eine Rechtsmaterie, die nahezu jeden betrifft, der sich in Deutschland bewegt, und weitreichende Folgen für den Alltag aller Bürger hat. Die neueste Änderung der Vorschriften betrifft unter anderem das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsübertretung.

Mehr zum ThemaPop-up-Radwege in Berlin sind laut Gericht nicht rechtens

Strengere Fahrverbote wurden eingeführt, wobei jedoch der Bezug auf das Gesetz fehlte. Das im Grundgesetz verankerte Zitiergebot wurde verletzt. Diese Fahrlässigkeit macht die StVO-Novelle 2020 damit nichtig. Stimmen aus dem baden-württembergischen Justizressort geben an, dass der Fehler bis auf das Jahr 2009 zurückgeht und somit alle Reformen seit jenem Jahr ungültig macht. Der komplizierte Fall und die aktuelle Rechtslage erläutert Herbert Engelmohr, Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD).

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.