Deutschland

Regierungssprecher Seibert dementiert ZDF-Berichterstattung: Nawalny nicht offiziell Kanzlerin-Gast

Regierungssprecher Steffen Seibert hat auf Nachfrage von RT dementiert, dass der russische Oppositionelle Alexei Nawalny "formal als Gast der Kanzlerin" eingestuft ist. Das hatte zuvor das ZDF berichtet. Zu rechtlichen Grundlagen und Kosten des Aufenthalts hielt er sich auffallend zurück.
Regierungssprecher Seibert dementiert ZDF-Berichterstattung: Nawalny nicht offiziell Kanzlerin-Gast

Auf der Bundespressekonferenz am Montag äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert zum Fall Alexei Nawalny. Der russische Oppositionspolitiker war am Samstagmorgen unter umfangreichem Polizeischutz in einem Intensivtransporter der Bundeswehr in der Charité eingetroffen, nachdem er zuvor in einem russischen Krankenhaus in Omsk behandelt worden war.

Bereits am Donnerstag hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel angeboten, Nawalny in Deutschland behandeln zu lassen, wenn das von seinen Angehörigen gewünscht sei. Dabei habe es sich aber nicht um eine "formale Einladung" gehandelt, führte der Regierungssprecher weiter aus. Er wies damit einen ZDF-Bericht zurück, wonach Nawalny "formal als Gast der Kanzlerin" eingestuft worden sei. Wie Seibert betonte, wurde sowohl die Reise nach Deutschland als auch Nawalnys Unterbringung in der Charité von privater Seite organisiert. 

Zur Frage, wer die Behandlungskosten übernimmt, wollte die Bundesregierung keine Stellung beziehen. Auch auf die Frage von RT-Redakteur Florian Warweg, auf welchen protokollarischen Grundlagen die Verlegung des rechts-populistischen Oppositionellen im Bundeswehrtransporter eskortiert von Polizeimotorrädern und schwarzen Limousinen mit Blaulicht beruhe – Bilder, die man sonst eher von Staatsempfängen kennt – wollte der Regierungssprecher nicht näher eingehen. 

Auf die Nachfrage, wie die Bundesregierung die rassistischen und ultranationalistischen Aussagen von Nawalny bewertet – so hatte er unter anderem mehrmals Bewohner Zentralasiens als Kakerlaken bezeichnet und forderte "die Deportierung von dem, was uns stört" – erklärte das Auswärtige Amt:

Es geht nicht um das innenpolitische Handeln einzelner Persönlichkeiten, sondern um den Gesundheitszustand von Herrn Nawalny.

Mit Verweis auf die "humanitären Maßnahmen" der Bundesregierung für Nawalny wollte RT zudem wissen, ob die Bundesregierung bereit sei, im Falle des Whistleblowers Edward Snowden ähnlich entgegenkommend zu agieren. Regierungssprecher Seibert warnte davor, "nun hypothetisch andere Fälle aufzumachen". 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.