Deutschland

Gefahrenabwendung? Starker Anstieg von Ausweisungsverfügungen gegen Ausländer in 2019

Es ist ein Verwaltungsakt der Ausländerbehörde, vor dem sich normalerweise die meisten Ausländer in Deutschland und anderen Ländern fürchten: Eine Verfügung, die das Aufenthaltsrecht beendet und zur Rückkehr in die Ursprungländer auffordert.
Gefahrenabwendung? Starker Anstieg von Ausweisungsverfügungen gegen Ausländer in 2019Quelle: AFP © Cristof Stache

Mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland oder irgendeinem anderen Land sind Rechte wie auch Pflichten verbunden. Die Idealvorstellung einer gelungenen Integration von Ausländern in die jeweilige Gesellschaft sieht vor, dass sie sich an die Gesetze des Landes halten und versuchen, in einen respektvollen Austausch mit der einheimischen Bevölkerung zu treten. Das Konzept des "Multikulti" hat sich hingegen als gescheiteres Wunschdenken erwiesen, wie selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schon vor Jahren zugeben musste.

Die absolute Mehrzahl der 11,2 Millionen Ausländer in Deutschland hat sich auch gut integriert und trägt ihren Teil zur starken Wirtschaftsleistung bei. Dennoch kann man nicht leugnen, dass mit der Migrationskrise ab 2015 der Anteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Straftaten sprunghaft angestiegen ist und sich seitdem auf 34 bis 35 Prozent eingependelt hat. 

Das deutsche Aufenthaltsgesetz sieht in diesen Fällen vor, den Aufenthaltstitel der betroffenen Personen zu löschen und ihnen eine Ausweisungsverfügung zukommen zu lassen. Damit erlischt das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik und es wird erwartet, dass die Person freiwillig das Land verlässt. Kommt sie der Verfügung nicht nach, kann es zu einer Abschiebung kommen. Eine Ausweisung bedeutet also nicht automatisch eine Abschiebung. 

Während im Jahr 2015 noch 3.604 Ausweisungen verfügt wurden, waren es 2017 bereits 7.374 (Bundestagsdrucksache 19/3735). Im Jahr darauf erhöhte sich der Wert minimal auf 7.408. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion herausgeht, wurden im vergangenen Jahr aber mit 11.081 deutlich mehr Verfügungen gegen Ausländer erteilt. 

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtet, betraf es insbesondere Ukrainer (1.252 Personen), Albaner (1.220 Personen) und Serben (828 Personen). Die meisten Ausweisungsverfügungen erteilte Baden-Württemberg (3.540),  gefolgt von Nordrhein-Westfalen (1.762) und Bayern (1.376).

Weshalb es zu dieser sprunghaften Steigerung von fast 50 Prozent zwischen 2018 und 2019 kam, wird nicht genannt. Ebenso wenig ob es sich dabei um zwingende Ausweisungen handelt. Solche Fälle liegen dann vor, wenn der oder die Ausländer/in aufgrund einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestes drei Jahren verurteilt wurde. 

Außerdem können Ausländer ausgewiesen werden, wenn Behörden zur Einschätzung gelangen, dass von ihnen eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder für sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland" ausgehen. Weiter heißt es auf dem Serviceportal von Baden-Württemberg:

Wer Hass auf Menschen anderer Religionszugehörigkeit oder anderer ethnischer Gruppen schürt, einen anderen Menschen gewaltsam davon abhält, am Leben in Deutschland teilzunehmen oder jemanden dazu zwingt, gegen seinen Willen zu heiraten, stellt ebenfalls eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.

Nach den Vorkommnissen in der Kölner Silversternacht 2015/2016, als es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen durch junge Männer vornehmlich aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum kam, wurden die Gesetze nochmal verschärft. Regierungssprecher Steffen Seibert twitterte dazu:

Für die Bundestagsabgeordnete der Linken, Ulla Jelpke, stellen die Ausweisungsverfügungen hingegen eine "ungerechte Doppelbestrafung" dar. So würde man die betreffenden Personen aus ihren sozialen Bindungen reißen, da einige von ihnen seit Jahrzehnten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Das sei "grausam und falsch", sagte Jelpke gegenüber der NOZ.

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