Deutschland

Kramp-Karrenbauer plant Rehabilitierung homosexueller Soldaten

Noch vor 20 Jahren wurden homosexuelle Soldaten in der Bundeswehr dienstrechtlich benachteiligt. Einem Medienbericht zufolge will Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer Betroffene rehabilitieren. Das Ministerium plant auch Entschädigungen.
Kramp-Karrenbauer plant Rehabilitierung homosexueller SoldatenQuelle: AFP © ODD ANDERSEN

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) plant einem Medienbericht zufolge Entschädigungen für Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich benachteiligt wurden. Diese Entschädigung solle nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Ressort Kramp-Karrenbauers.

Das Verteidigungsministerium hatte Anfang Juli angekündigt, im September einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Soldaten vorzulegen, die wegen ihrer Homosexualität bei der Bundeswehr diskriminiert wurden. Dabei soll es insbesondere um Soldaten gehen, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen von einem Truppendienstgericht verurteilt worden sind.

Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er-Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle mussten in den Anfangsjahren der Truppe zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.

Eine Aufhebung früherer dienstrechtlicher Urteile, die sich aus heutiger Sicht als Diskriminierung darstellen, war bislang von allen Bundesregierungen abgelehnt worden. Im Entwurf von Kramp-Karrenbauer seien jetzt nicht nur Aufhebungen, sondern ausdrückliche Rehabilitierungsbescheinigungen vorgesehen, meldet das RND. Alle Regeln sollten auch für frühere NVA-Soldaten gelten.

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