Deutschland

Vorwurf des Amtsmissbrauchs: AfD reicht Verfassungsklage gegen Merkel ein

"Unverzeihlich" – so bezeichnete Angela Merkel seinerzeit die Wahl Thomas Kemmerichs zum Thüringer Ministerpräsidenten. Das Ergebnis müsse rückgängig gemacht werden. Nun verklagt die AfD die Kanzlerin vor dem Verfassungsgericht. Diese habe ihr Amt missbraucht.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs: AfD reicht Verfassungsklage gegen Merkel einQuelle: AFP © / John Thys

Die AfD hat wegen der Vorgänge nach der Landtagswahl in Thüringen im Februar vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesregierung erhoben. Wie die Partei am Mittwoch mitteilte, seien auf Beschluss des Bundesvorstands zwei Organklagen in Karlsruhe eingereicht worden.

Diese seien mit zwei Eilanträgen verbunden worden, "um die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen". Das Gericht bestätigte den Eingang der Klagen. Hauptanlass für das Vorgehen der AfD sind "Äußerungen der Kanzlerin zu innerdeutschen parteipolitischen Fragen während einer Pressekonferenz" in Südafrika im Februar.

In Thüringen war am 5. Februar mit Stimmen von AfD, CDU und FDP überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich  zum Regierungschef gewählt worden. Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt verhalf.

Einen Tag später hatte Merkel von Südafrika aus die rechtlich einwandfreie Wahl Kemmerichs als illegitim dargestellt und erklärt, sie rückgängig machen zu wollen:

Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss.

Nach Darstellung der AfD veröffentlichen Bundesregierung und Kanzlerin "diese Erklärung bis heute auf ihren jeweiligen staatlichen Internetangeboten". Dazu sagte der Parteivorsitzende Jörg Meuthen:

Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien.

Kemmerich war drei Tage nach der Wahl aufgrund des vorgeblich öffentlichen Drucks zurückgetreten.

Die zweite Klage der AfD zielt auf den sogenannten Boykottaufruf der Bundesregierung an die anderen Parteien, keine Bündnisse mit der AfD einzugehen. Der entsprechende Text steht auf einer amtlichen Homepage der Regierung. Meuthens Co-Vorsitzender Tino Chrupalla erklärte dazu:

Die von Frau Merkel geführte Bundesregierung verbreitet diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD bis heute auf einer amtlichen Webseite. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, um den politischen Gegner anzugreifen, sollte der Regierung doch ihr Verfassungsminister Seehofer erst kürzlich mitgeteilt haben.

Die AfD hatte erst kürzlich Erfolg mit einer Klage gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer. Dieser hatte ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite veröffentlicht. Nach der Karlsruher Rechtsprechung müssen Politiker, wenn sie sich als Regierungsmitglied äußern, das Gebot staatlicher Neutralität wahren.

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