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Auswärtiges Amt: Wenn UN von völkerrechtswidrigen US-Tötungen spricht - tun wir das noch lange nicht

Agnes Callamard, UN-Sonderberichterstatterin für außergerichtliche Hinrichtungen, hat dem UN-Menschenrechtsrat den Abschlussbericht zum US-Drohnenangriff auf den iranischen General Qassem Soleimani vorgelegt. Das Urteil: Der Angriff war völkerrechtswidrig. Was sagt die Bundesregierung?
Auswärtiges Amt: Wenn UN von völkerrechtswidrigen US-Tötungen spricht - tun wir das noch lange nicht

In dem UN-Bericht zur Ermordung von Soleimani wird unter anderem festgehalten: 

Generalmajor Soleimani war für die iranische Militärstrategie und Umsetzung in Syrien und dem Irak verantwortlich. Aber durch das Ausbleiben einer unmittelbaren Lebensgefahr für US-Soldaten war die von den USA eingeschlagene Vorgehensweise ungesetzlich. 

Mehr zum Thema - UN-Expertenbericht: Ermordung von Soleimani war völkerrechtswidrig

RT Deutsch-Redakteur Florian Warweg wollte auf der Bundespressekonferenz wissen, ob der Bundesregierung der Bericht bekannt sei, und ob sie das Urteil der UN-Sonderberichterstatterin teilt, dass der US-Drohnenangriff auf den iranischen General und dessen neun Begleiter in Bagdad völkerrechtswidrig war. Auch die Rolle der US-Basis Ramstein bei der Ermordung von Soleimani wurde nochmals thematisiert: 

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