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"Blackbox Bundestag": Abgeordnetenwatch scheitert mit Klage auf mehr Transparenz bei Parteispenden

Abgeordnetenwatch wollte den Bundestag dazu bringen, Unterlagen zur Prüfung von Parteifinanzen zugänglich zu machen. Mit dieser Forderung ist das Portal nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Es gebe keinen entsprechenden Informationsanspruch, so die Richter.
"Blackbox Bundestag": Abgeordnetenwatch scheitert mit Klage auf mehr Transparenz bei ParteispendenQuelle: AFP © / Odd Andersen

Das Portal Abgeordnetenwatch ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit einer Klage gegen den Bundestag auf die Herausgabe von Unterlagen zu Parteispenden gescheitert.

Abgeordnetenwatch hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz gefordert, dass der Bundestag offenlegen muss, wie er fragwürdigen Parteispenden nachgeht. Konkret sollte die Bundestagsverwaltung Korrespondenzen, Vermerke und Notizen zu den Rechenschaftsberichten der Parteien und zu den Spenden aus den Jahren 2013 und 2014 übergeben.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Forderung von Abgeordnetenwatch am Mittwoch zurück. Die Regelungen des Parteiengesetzes schlössen einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus, so das Gericht in Leipzig.

Abgeordnetenwatch, das zuvor in zwei Instanzen Recht bekommen hatte, zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Mitgründer Gregor Hackmack wies in einer Pressemitteilung auch auf die Rolle des Bundestagspräsidenten hin:

Das heutige Urteil kam überraschend und ist ein schwerer Rückschlag für die Zivilgesellschaft. Die Richter verweigern den Bürgerinnen und Bürgern Einblick in die Prüftätigkeit einer Behörde, deren oberster Chef Wolfgang Schäuble (CDU) selbst einschlägige Erfahrungen mit dubiosen Parteispenden hat. Dazu bemühen sie das Parteiengesetz, das im Hinblick auf Transparenzvorschriften längst nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist.

Auf Twitter schrieb Abgeordnetenwatch weiter zu dem Urteil:

Das bedeutet ganz konkret: Die Öffentlichkeit und damit wir alle können nicht überprüfen, ob und wie die Bundestagsverwaltung fragwürdigen Parteispenden nachgeht. Das ist ein schwerer Rückschlag für das Auskunftsrecht von uns allen! Die Prüftätigkeit der Bundestagsverwaltung findet damit in einer Blackbox statt. Oberster Prüfer der Parteifinanzen ist der Bundestagspräsident (aktuell übrigens Wolfgang Schäuble, der selbst in einem Parteispendenskandal verwickelt war). Der Bundestagspräsident ist aber immer auch Parteipolitiker – und damit nicht unbefangen.

Als Konsequenz aus dem Urteil forderte die Organisation, dass Parteispenden durch eine unabhängige und nicht parteipolitisch besetzte Behörde geprüft würden. Außerdem sollten Parteispenden schneller veröffentlicht und strenger geprüft werden müssen. 

Hackmack erklärte, dass Abgeordnetenwatch das schriftliche Urteil genau prüfen und gegebenenfalls vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen werde.

Abgeordnetenwatch wollte nach eigenen Angaben anhand der internen Prüfunterlagen nachvollziehen, ob und wie intensiv die Bundestagsverwaltung fragwürdigen Zahlungen an die Parteien nachgeht. Geklagt hatte der hinter dem Portal stehende Verein Parlamentwatch e. V.

In den beiden Vorinstanzen, dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, hatte Abgeordnetenwatch jeweils in allen Punkten Recht bekommen. Der Bundestagspräsident hatte gegen diese Urteile Revision eingelegt – und damit in Leipzig Erfolg.

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