Plant Bundesregierung Zweitnutzung von Corona-App zur Identifizierung von Demonstranten?
Datenschutzexperten und Bürgerrechtsgruppen in den USA und Europa hatten bereits im Vorfeld der Entwicklungen von sogenannten "Corona-Apps" vor deren Missbrauch durch Strafverfolgungsbehörden gewarnt.
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Am 30. Mai, fünf Tage nach der mutmaßlichen Ermordung des Afroamerikaners George Floyd durch Polizisten in Minneapolis und den darauf sich landesweit ausbreitenden Protesten gegen Polizeigewalt und Rassismus, erklärte der "Beauftrage für öffentliche Sicherheit" des US-Bundesstaates Minnesota, John Harringon, dass die Sicherheitskräfte "Kontaktverfolgungsmaßnahmen", wie man sie ähnlich bereits durch COVID-19 kenne, gegen Teilnehmer an den Protesten anwendet:
This tweet is for all the people who said "contact tracing" was just for the virus.In the US, law enforcement's ability to track and surveil without a warrant is the worst it's ever been and the FBI has a new precrime program. It's not about keeping you safe and it never was. https://t.co/Yn68j6FQqs
— Whitney Webb (@_whitneywebb) May 30, 2020
Die Verwendung der Kontaktverfolgsstrategie mittels Apps und weiteren Instrumenten zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie stellen laut Ansicht von Datenschutzexperten per definitionem eine Verletzung der Privatsphäre dar. Denn staatliche Behörden werden dadurch in die Lage gesetzt, sehr persönliche Daten von Millionen von Bürgern in Erfahrung zu bringen: Wer sich, wann und wo mit wem getroffen hat, wer sich bei welchem Anlass in der Nähe aufhielt und wohin er dann gegangen ist. Die Erstellung eines solchen umfassenden individuellen Informationsbildes lässt sich im Rahmen einer realen Pandemie unter Umständen noch rechtfertigen. Angewandt auf zivilgesellschaftliche Proteste gerät es allerdings zu einem Werkzeug, das die Datenschutz-Alarmglocken zum Läuten bringen sollte.
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RT-Redakteur Florian Warweg fragte vor diesem Hintergrund Regierungssprecher Steffen Seibert auf der aktuellen Bundespressekonferenz, ob die Bundesregierung eine entsprechende "Zweitnutzung" einer für Deutschland geplanten Corona-App explizit ausschließe. Die Antwort geriet außergewöhnlich kurz und definitiv:
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