Deutschland

Radioaktives C-14 aus Forschungsreaktor München II entwichen

Am Forschungsreaktor FRM II bei München hat es einen Zwischenfall gegeben. Obwohl der Reaktor seit der Corona-Krise stillsteht, ist radioaktives C-14 ausgetreten. Zwar wurde dabei ein Grenzwert überschritten, doch es soll keine Gefahr für Menschen bestehen.
Radioaktives C-14 aus Forschungsreaktor München II entwichen© Wiki/Commons

Am Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München ist radioaktives C-14 ausgetreten. Der Jahresgrenzwert des radioaktiven Nuklids sei überschritten worden, teilte die Technische Universität München als Betreiberin mit. Für Menschen und Umwelt habe zu keiner Zeit Gefahr bestanden, betonten die Betreiber sowie das bayerische Umweltministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Es sei eine "geringfügige Überschreitung" des in der Betriebsgenehmigung festgelegten Wertes bei der C-14-Ableitung über den Kamin in die Atmosphäre festgestellt worden, hieß es. Schon 2012 hatte es einen ähnlichen Vorfall mit niedrigeren Werten gegeben.

Der Jahresgrenzwert sei um rund 15 Prozent überschritten worden, sagte FRM-II-Sprecherin Anke Görg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Eine Auswertung am Donnerstag habe den Wert ergeben. Grund war den Angaben zufolge ein "individueller Fehler" bei der Montage einer Trocknungseinrichtung. Nach dem Austritt von C-14 im Jahr 2012 war das Verfahren laut Betreibern verbessert worden. Bei einer Ausschöpfung des Grenzwertes liege die theoretische Belastung der Bevölkerung bei maximal 3 Mikrosievert, so Görg. Das sei weniger als der Wert, dem ein Patient bei einer Röntgenaufnahme beim Zahnarzt ausgesetzt sei.

Wegen der Corona-Beschränkungen steht der Reaktor seit 17. März still. Über mögliche Auswirkungen des Vorfalls für den weiteren Betrieb müsse das Umweltministerium in Bayern entscheiden, hieß es. Dieses teilte mit, es habe einen Bericht zum Ereignis, dessen Ursachen und Abstellung angefordert. Der Reaktor werde nur mit Zustimmung des Ministeriums wieder anfahren.

Die Emissionen fanden den Angaben nach vom 20. bis 26. März sowie vom 2. bis 7. April statt. Im April sei der erhöhte Wert aus dem ersten Quartal bei der routinemäßigen Überprüfung durch das Bundesamt für Strahlenschutz und das eigene Labor des FRM II aufgefallen. Der Wert habe noch unter dem in der Betriebsgenehmigung festgesetzten Grenzwert gelegen, dennoch sei auf eine monatliche Auswertung umgestellt worden. Am Donnerstag habe die Gesamtauswertung dann den überhöhten Wert erbracht.

Das C-14, das etwa in der Archäologie zur Altersbestimmung organischer Materialien benutzt wird, hat laut Görg eine Halbwertzeit von 5.730 Jahren. Am FRM II entsteht es in Form von Kohlendioxid bei einer Kernreaktion im Reaktorbecken, das auch beim Stillstand des Reaktors gefüllt ist. Der Vorfall geschah bei der routinemäßigen Reinigung des sogenannten schweren Wassers. Ursache des Vorfalls sei ein Fehler bei der Montage einer Trocknungseinrichtung gewesen. Nach der Überschreitung der Werte seien alle Trocknungsvorgänge unverzüglich eingestellt worden.

Grüne und Umweltschützer forderten Konsequenzen aus dem Vorfall. "Mit Überschreitung des Jahresgrenzwerts für den C-14-Ausstoß darf der Reaktor in diesem Jahr nicht mehr angefahren werden", sagte der Fraktionschef der Grünen im Landtag, Ludwig Hartmann. "Wir müssen jetzt eine grundlegende Debatte über den Forschungsreaktor führen." Auch der Vorsitzende des Bundes Naturschutz in Bayern, Richard Mergner, äußerte sich "sehr besorgt" und forderte eine Stilllegung. Der FRM II ist wegen des hochangereicherten Urans umstritten. Atomgegner und Grüne forderten deshalb die Abschaltung, sie sprechen von waffenfähigem Material.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.