Deutschland

Impfpflicht durch die Hintertür? Arbeitgeber dürfen künftig Impfstatus "verarbeiten"

Der Bundestag nahm am Donnerstag mit einer knappen Mehrheit ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite an. Kritiker wurden als "Verschwörungsideologen und Merkel-Hasser" diffamiert, dabei birgt das Gesetz durchaus Konfliktpotential.
Impfpflicht durch die Hintertür? Arbeitgeber dürfen künftig Impfstatus "verarbeiten"Quelle: AFP © Tobias Schwarz

Eine halbe Stunde lang debattierten die Bundestagsabgeordneten am 14. Mai über die vom Gesundheitsministerium eingebrachte und durch die CDU/CSU bearbeitete Drucksache 19/18967. Am Ende stimmten 369 Abgeordnete (ausschließlich CDU/CSU und SPD) dafür, 214 dagegen, 63 enthielten sich und weitere 63 gaben ihren Stimmzettel erst gar nicht ab. Damit wurde der Gesetzesentwurf mit einigen wenigen Anpassungen für das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angenommen.

Wer Kritik an dem verschärften Gesetz übt, wird umgehend als "Verschwörungsideologe und Merkel-Hasser" abgebügelt, wie es beispielsweise der Staatsminister für Europa, Michael Roth (SPD), getan hat.  

Auch wenn es durchaus krude Verschwörungstheorien im Umlauf gibt, verhindert man aber mit einer solchen Pauschalisierung eine dringend notwendige politische Auseinandersetzung mit Themen, die selbst der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung kritisiert. Denn worauf dieses neue Gesetz abzielt, sind unsere persönlichen Gesundheitsdaten und eine lückenlose Nachverfolgung von Infektionsketten. Selbst wenn nur der Verdacht einer Infektion besteht – wobei unklar ist, wie genau solch ein Verdacht aussieht und wer das festlegt –, soll das Umfeld der betroffenen Person mit Namen und Adresse gemeldet werden.

Selbst Personen, die negativ auf den SARS-Cov-2-Erreger getestet wurden, werden ab jetzt dem Robert Koch-Institut gemeldet. Das wird als "laborbasierte Surveillance" bezeichnet.

In seiner Stellungnahme zu diesen Veränderungen schrieb der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung:

Insgesamt tragen die vorgesehenen Regelungen der Bedeutung des Datenschutzes als Schutz des Grundrechts der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung nicht gebührend Rechnung. Zudem wird nicht genügend berücksichtigt, dass die Ausweitung von Meldepflichten für Gesundheitsdaten, also besonders geschützte personenbezogene Daten, einen Eingriff in dieses Grundrecht darstellt und dementsprechend zu begründen und zu rechtfertigen ist.  

Er kritisierte auch besonders scharf die Änderungen rund um den Impfpass. Während bisher lediglich die vorgenommenen Impfungen eingetragen und dokumentiert wurden, sollen künftig auch die ärztlichen Befunde, der sogenannte Serostatus, aufgenommen werden. Es bestehe die Gefahr, dass solch sensible Daten "zu einer missbräuchlichen Verwendung verleiten" könnten. Deshalb mahnte er an: 

Ich weise daher mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei diesen Informationen um Gesundheitsdaten handelt, deren Verarbeitung nach Artikel 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich untersagt und nur unter den in Artikel 9 Absatz 2 DSGVO genannten Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig ist. Grundsätzlich darf daher niemand diese Informationen erfragen. Abgesehen vom behandelnden Arzt ist die Nutzung dieser Daten nur auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage erlaubt, die den Zweck eindeutig benennt und den Kreis der Berechtigten festlegt. Zudem muss der Gesetzgeber begründen, warum er hier ausnahmsweise die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zulassen möchte.

Dass die Bedenken des Datenschutzbeauftragen der Bundesregierung nicht unbegründet sind, zeigt die vom Bundestag angenommene Änderung (Seite 20 der Drucksache 19/18967) von § 23a des Infektionsschutzgesetzes. Darin heißt es neu im ersten Satz:

Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.

Mit anderen Worten dürfen demnach Arbeitgeber solche sensiblen medizinischen Daten verlangen, die eigentlich von der DSGVO geschützt sind, um sie als Entscheidungshilfen bei Personalfragen zu benutzen. 

Auch wenn in dem neuen Gesetz nirgendwo von einer Impfpflicht die Rede ist, wie es der SPD-Politiker Michael Roth korrekt wiedergibt, so bedarf es keiner besonderen Verschwörungstheorien, um sich vorzustellen, dass sich Menschen genötigt fühlen werden, sich doch eines Tages impfen zu lassen, wenn davon der eigene Job oder der positive Verlauf eines Bewerbungsgesprächs abhängig ist. Vorausgesetzt natürlich, dass ein Impfstoff existiert.   

Verwerflich ist hingegen die Art und Weise, wie Roth das Thema Impfpflicht abschmettert. Es sei "eine komische, verquaste Mischung aus Verschwörungsideologen, aus Merkel-Hassern und irgendwelchen Fantasten", die "verantwortungslos" solche Behauptungen aufstellen. 

Es hat niemals eine Impfpflicht gegeben, auch nicht in Diskussionen. Zumal es überhaupt noch keinen Impfstoff gegen COVID-19 gibt, also gegen das Coronavirus.

Dass es niemals eine Impfpflicht gegeben hat, ist natürlich vollkommen falsch. Eine solche wurde erst im März gegen Masern eingeführt, die Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder Schule vorweisen müssen. Ebenso ist die Aussage falsch, dass es keine Diskussionen über eine Impfpflicht gegeben habe. Natürlich gab und gibt es nach wie vor eine. So sprach sich beispielsweise der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder beim Corona-Gipfel in Ulm für eine Impfpflicht aus, ebenso wie Susanne Eisenmann (CDU), Kultusministerin von Baden-Württemberg.

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