Deutschland

Waren Corona-Maßnahmen Fehlalarm? – Bundespressekonferenz zur Analyse aus Bundesinnenministerium

Eine interne Analyse des Bundesinnenministeriums sorgt derzeit für Furore. Diese kommt zum Schluss, dass die Bundesregierung bei der Corona-Krise auf ganzer Linie versagte habe. Auf der BPK interessierte die Journalisten aber vor allem eines: Wurde der Verfasser schon bestraft?
Waren Corona-Maßnahmen Fehlalarm? – Bundespressekonferenz zur Analyse aus Bundesinnenministerium

Eine interne Überprüfung des Agierens der Bundesregierung in der Corona-Krise durch einen Beamten des Referats "KM 4: Schutz Kritischer Infrastrukturen – Bundesministerium des Innern" kommt zu dem nüchternen Ergebnis:

Der Kollateralschaden ist inzwischen höher ist als der erkennbare Nutzen[...]. Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt.

Darüber hinaus erklärt der Hauptverfasser der 86-seitigen Analyse:

Die Defizite und Fehlleistungen im Krisenmanagement haben in der Konsequenz zu einer Vermittlung von nicht stichhaltigen Informationen geführt und damit eine Desinformation der Bevölkerung ausgelöst. (Ein Vorwurf könnte lauten: Der Staat hat sich in der Corona-Krise als einer der größten fake-news-Produzenten erwiesen.)

Ebenso übt er scharfe Kritik am Robert Koch-Institut (RKI):

Die vom RKI gelieferten Daten sind als Grundlage für die Entscheidungsfindung nicht zu gebrauchen. Die Bewertungen des RKI sind durch die vorgelegten Daten nicht gedeckt. Die Bewertungen sind vielfach spekulativ, teilweise unplausibel. Leider besteht der Lagebericht des Krisenstabs alleine aus einer Aufbereitung dieser Daten.

Der mittlerweile beurlaubte Verfasser hatte seine Analyse nach eigenen Angaben zunächst am 25. März an einen kleinen internen Verteiler verschickt. Seine Bitte, die Analyse Innenminister Horst Seehofer vorzulegen, sei ohne Prüfung des Inhalts abgelehnt worden. Daraufhin verschickte er diese an den Krisenstab sowie an die fachlichen BMI-Arbeitskreise auf Bundes- und Länderebene. Im weiteren Verlauf wurde die Analyse dann dem Online-Portal Tichys Einblick zugespielt.

Das Innenministerium reagierte am 10. Mai in Form einer Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut:

Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat hat in einem mehrseitigen Dokument unter Verwendung des BMI-Briefkopfes und der dienstlichen Kommunikationskanäle seine kritische Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement der Bundesregierung verbreitet. Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des BMI [...].

Für diese Zusammenstellung gab es weder einen Auftrag, noch eine Autorisierung. Eine strukturelle Einbindung aller am Krisenstab beteiligten Organisationseinheiten, wie sonst bei seriösen Analysen zwingend erforderlich und üblich, erfolgte hier nicht.

Ähnlich argumentierte auch der Sprecher des BMI am 11. Mai auf der Bundespressekonferenz. 

Allerdings wirft die Argumentation des BMI, der betreffende Mitarbeiter hätte "nur seine private Auffassung zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat, veröffentlicht" Fragen auf. Bei dem Verfasser soll es sich immerhin um den Leiter des Referats "Krisenmanagement" handeln, welches explizit den Auftrag hat, eine eigene Bewertungskompetenz aufzubauen. Zudem wäre er als Referatsleiter (Oberregierungsrat) in der Position, alle seine Schreiben an die Länder und Ressorts schlusszuzeichnen. Damit hätte sein verschicktes Schreiben sehr wohl einen offiziellen Charakter.

Auch der pure Umfang der Analyse lässt es als fraglich erscheinen, dass er diese Analyse quasi als persönliche Meinungsäußerung im Alleingang, also ohne Wissen seiner Vorgesetzten angefertigt hat. Allein das Inhaltsverzeichnis gibt bereits einen Eindruck vom Umfang dieser Analyse: 

Gegen die Darstellung des BMI spricht auch die gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten, die an der Analyse mitgearbeitet haben: 

Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Innern 

Mit Verwunderung nehmen wir, die an der Erstellung des besagten Corona-Papiers beratend beteiligten Ärzte und Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen, die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 10. Mai: 

Mitarbeiter des BMI verbreitet Privatmeinung zum Corona-Krisenmanagement Ausarbeitung erfolgte außerhalb der Zuständigkeit sowie ohne Auftrag und Autorisierung

zur Kenntnis. Das Ministerium schreibt in dieser Pressemitteilung: „Die Ausarbeitung erfolgte nach bisheriger Kenntnis auch unter Beteiligung Dritter, außerhalb des BMI.“ Wir gehen davon aus, dass mit Dritter wir, die Unterzeichnenden, gemeint sind. 

Dazu nehmen wir wie folgt Stellung. 

Wir setzen voraus, dass das BMI ein großes Interesse daran hat, dass seine Spezialisten, denen die überaus wichtige Aufgabe anvertraut ist, krisenhafte Entwicklungen zu erkennen und durch rechtzeitiges Warnen Schaden von Deutschland abzuwenden, sowohl mit konkretem Auftrag handeln als auch in Eigeninitiative tätig werden. Der entsprechende Mitarbeiter des BMI hat sich bei der Erstellung der Risikoanalyse zur Einschätzung der medizinischen Kollateralschäden durch die „Corona-Maßnahmen“ im Wege einer fachlichen Anfrage an uns gewandt. 

Getragen von der Verantwortung, unterstützten wir den engagierten BMI Mitarbeiter bei der Prüfung dieser essentiellen Frage nach bestem Wissen und Gewissen, neben unserer eigentlichen beruflichen Tätigkeit. Renommierte Kollegen und Kolleginnen, allesamt hervorragende Vertreter ihres Fachs, nahmen zu konkreten Fragen auf der Basis der angefragten Expertise sachlich Stellung. Daraus resultierte eine erste umfangreiche Einschätzung der bereits eingetretenen sowie der drohenden medizinischen Schäden, einschließlich zu erwartender Todesfälle. 

Der BMI Mitarbeiter hat anhand unserer Arbeit eine Einschätzung vorgenommen und das Ergebnis an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Sie finden das betreffende Dokument im Anhang dieser Pressemitteilung. Dass dies aufgrund der Kürze der Zeit nur der Anfang einer noch umfangreicheren Prüfung sein kann, steht außer Frage. Aber unsere Analyse bietet unseres Erachtens eine gute Ausgangslage für das BMI und die Innenministerien der Länder, den möglichen Nutzen der Schutzmaßnahmen gegenüber dem dadurch verursachten Schaden gut abzuwägen. Unserer Auffassung nach müssten die adressierten Fachbeamten aufgrund dieses Papiers eine sofortige Neubewertung der Schutzmaßnahmen einleiten, für die wir ebenfalls unseren Rat anbieten. 

In der Pressemitteilung gibt das BMI deutlich zu erkennen, dass es diese Analyse jedoch nicht berücksichtigen wird. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass das zuständige Bundesministerium eine derart wichtige Einschätzung auf dem Boden umfassender fachlicher Expertise ignorieren möchte. Aufgrund des Ernstes der Lage muss es darum gehen, sich mit den vorliegenden Sachargumenten auseinanderzusetzten – unabhängig von der Entstehungsgeschichte.  

Deshalb fragen wir: 

  • Wieso hat das BMI das Ansinnen des Mitarbeiters nicht unterstützt und wieso bezieht das BMI die nun vorliegende umfangreiche Analyse auf dem Boden fachlich hochwertiger externer Expertise nicht bei seiner Einschätzung bezgl. des Verhältnisses von Nutzen und Schaden der Corona-Schutzmaßnahmen ein? 

Das BMI schreibt weiter in seiner Pressemitteilung: 

„Die Bundesregierung hat in Folge der Corona-Infektionsgefahren zum Schutz der Bevölkerung Maßnahmen ergriffen. Diese werden innerhalb der Bundesregierung fortlaufend abgewogen und regelmäßig mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt.“ 

Wir bitten das BMI: 

  • uns zeitnah mitzuteilen, wie genau diese Abwägung stattfindet. Wir bitten dies anhand von Daten, Fakten und Quellen nachzuweisen. Gerne würden wir dies mit unserer Analyse vergleichen. Angesichts der aktuell teilweise katastrophalen Patientenversorgung wären wir beruhigt, wenn diese Analyse zu einer anderen Einschätzung führt als der unsrigen, was uns derzeit jedoch schwer vorstellbar erscheint. 

Des Weiteren schreibt das BMI: 

„Das Infektionsgeschehen in Deutschland ist im internationalen Vergleich bislang eher niedrig. Die ergriffenen Maßnahmen wirken.“ 

In Übereinstimmung mit der internationalen Fachliteratur teilen wir diese Feststellung bzgl. der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nur bedingt. Wir bitten das BMI deshalb im Sinne der Transparenz: 

  • die Quellen offenzulegen, nach denen es zu dieser Feststellung kommt. 

Fazit: 

Insgesamt haben wir auf Anfrage eines couragierten Mitarbeiters des BMI die vielfältigen und schweren unerwünschten Wirkungen der Corona-Schutzmaßnahmen im medizinischen Bereich aufgezeigt und diese sind gravierend. Für uns ergibt sich aus dem gesamten Vorgang der Eindruck, dass nach einer sicher schwierigen Anfangsphase der Epidemie nun die Risiken nicht im notwendigen Maß und insbesondere nicht in einer umfassenden Risikobetrachtung bedacht worden sind. Bezüglich der Berichterstattung zu diesem Vorgang bitten wir darum, die inhaltliche Wertigkeit unserer Analyse in das Zentrum zu stellen, und über uns, in Amt und Person, der ernsten Situation angemessen zu berichten. Die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung COVID-19 verläuft für viele Menschen der bekannten Risikogruppen schwerwiegend. Wie für jede schwere Infektionserkrankung gilt es, für die Patienten die beste Behandlung zu finden und Infektionswege zu unterbinden. Aber therapeutische und präventive Maßnahmen dürfen niemals schädlicher sein als die Erkrankung selbst. Ziel muss es sein, die Risikogruppen zu schützen, ohne die medizinische Versorgung und die Gesundheit der Gesamtbevölkerung zu gefährden, so wie es gerade leider geschieht. Wir in Wissenschaft und Praxis sowie sehr viele Kolleginnen und Kollegen erleben täglich die Folgeschäden der Corona-Schutzmaßnahmen an unseren Patienten. Wir fordern deshalb das Bundesministerium des Innern auf, zu unserer Pressemitteilung Stellung zu nehmen und hoffen auf eine sachdienliche Diskussion, die hinsichtlich der Maßnahmen zur bestmöglichen Lösung für die gesamte Bevölkerung führt. 

 

Gezeichnet: 

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Universitätsprofessor für Medizinische Mikrobiologie (im Ruhestand) Universität Mainz 

Dr. med. Gunter Frank, Arzt für Allgemeinmedizin, Mitglied der ständigen Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft für Familienmedizin und Allgemeinmedizin (DEGAM), Heidelberg 

Prof. Dr. phil. Dr. rer. pol. Dipl.-Soz. Dr. Gunnar Heinsohn, Emeritus der Sozialwissenschaften der Universität Bremen 

Prof. Dr. Stefan W. Hockertz, tpi consult GmbH, ehem. Direktor des Instituts für Experimentelle Pharmakologie und Toxikologie am Universitätskrankenhaus Eppendorf 

Prof. Dr. Dr. rer. nat. (USA) Andreas S. Lübbe, Ärztlicher Direktor des MZG-Westfalen, Chefarzt Cecilien-Klinik

Prof. Dr. Karina Reiß, Department of Dermatology and Allergology University Hospital Schleswig-Holstein 

Prof. Dr. Peter Schirmacher, Professor der Pathologie, Heidelberg, Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina 

Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, Stellv. Curriculumsdirektor der Medizinischen Universität Wien, Abteilung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin.

Dr. med. Til Uebel, Niedergelassener Hausarzt, Facharzt für Allgemeinmedizin, Diabetologie, Notfallmedizin, Lehrarzt des Institutes für Allgemeinmedizin der Universität Würzburg, akademische Lehrpraxis der Universität Heidelberg 

Prof. Dr. Dr. phil. Harald Walach, Prof. Med. Universität Poznan, Abt. Pädiatrische Gastroenterologie, Gastprof. Universität Witten-Herdecke, Abt. Psychologie 4

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.