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Germanwings-Absturz: Schmerzensgeld-Prozess gegen Lufthansa beginnt

Vor fünf Jahren zerschellte ein Germanwings-Airbus in den Alpen. 150 Menschen starben – unter ihnen Schüler und Lehrer aus Haltern am See. Jetzt geht es vor Gericht zum ersten Mal um die Frage, wie viel Schmerzensgeld den Hinterbliebenen zusteht.
Germanwings-Absturz: Schmerzensgeld-Prozess gegen Lufthansa beginntQuelle: www.globallookpress.com © Christian Böhmer / dpa

Rund fünf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen beginnt am Essener Landgericht an diesem Mittwoch der erste Schmerzensgeld-Prozess gegen die Lufthansa.

Verhandelt werden die Klagen von Angehörigen getöteter Passagiere. Ihre Klage richtet sich gegen die Lufthansa AG sowie gegen die Lufthansa Aviation Training USA Inc., eine Flugschule in den USA. Dort soll der offenbar an Depressionen leidende Co-Pilot der Maschine ausgebildet worden sein. Er soll das Flugzeug am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert haben.

Kläger werfen der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse vor 

Alle 150 Insassen – 144 Passagiere und sechs Crewmitglieder – starben. Die Opfer stammten aus 17 Nationen, die meisten aus Deutschland und Spanien. Unter den Toten waren 16 Schüler und zwei Lehrerinnen aus dem nordrhein-westfälischen Haltern am See. Die Gruppe des Joseph-König-Gymnasiums kam von einem Schüleraustausch in Spanien, als der Flieger in den Felsen zerschellte.

Der Co-Pilot der Maschine hatte seine Ausbildung an der Flugschule wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Kläger werfen der Flugschule und der Lufthansa Versäumnisse vor und fordern höhere Schmerzensgeldzahlungen als von der Lufthansa bereits geleistet. Laut Gericht könnte die medizinische Überwachungspflicht auch eine staatliche Aufgabe gewesen sein. In diesem Fall wären Flugschule und Lufthansa die falschen Adressaten der Klage.

Bei dem Gerichtstermin am 6. Mai 2020 ist voraussichtlich noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.

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(dpa/rt)

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