Gesellschaft

AfD gegen Berlins Regierenden Bürgermeister: Hat ein Tweet gegen das Neutralitätsgebot verstoßen?

Das Berliner Landesverfassungsgericht verhandelt eine Klage der AfD gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller. Er soll mit einem Tweet gegen das Neutralitätsgebot eines Amtsträgers verstoßen haben. Die Entscheidung könnte wegweisend sein.
AfD gegen Berlins Regierenden Bürgermeister: Hat ein Tweet gegen das Neutralitätsgebot verstoßen?Quelle: Reuters

Es geht um zwei Sätze, die der Regierende Bürgermeister Berlins Michael Müller (SPD) am 27. Mai 2018 auf dem Kurznachrichtendienst Twitter veröffentlicht hatte. An dem Tag hatte die Alternative für Deutschland (AfD) zu einer Großdemonstration – unter dem Motto "Zukunft Deutschland" – gegen die Politik der Bundesregierung aufgerufen. Statt der angemeldeten 12.000 Teilnehmer kamen rund 5.000 AfD-Anhänger in Berlin zusammen. Gleichzeitig versammelten sich rund 25.000 Menschen, um unter dem Motto "AfD wegbassen" gegen die Partei zu demonstrieren. 

Inhalt eines Tweets wird nun vor Gericht verhandelt

Auf dem Profil des Regierenden Bürgermeisters von Berlin erschien rund zwei Stunden nach dem Ende der AfD-Demo dann ein Tweet mit folgendem Inhalt: 

Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.

Die AfD sieht darin ihre verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Da Müller in diesem Account offiziell als Regierender Bürgermeister auftrete und nicht als Politiker seiner Partei, sei er in dieser Funktion dem Neutralitätsgebot verpflichtet, so die AfD. Müller müsse als Regierender trennen zwischen seinem Einsatz für die Belange seiner Partei und seinem Auftreten als Regierender Bürgermeister und damit als Vertreter aller Berliner.

Aus unserer Sicht haben wir deutlich gemacht, dass der Regierende diesen Tweet nicht abgesetzt hat als SPD-Landesvorsitzende, sondern als Amtsperson, als Regierender Bürgermeister. Und es ist ganz klar die Absicht, die AfD aus dem demokratischen Spektrum herauszunehmen, indem er diesen Tweet abgesetzt hat", sagte Frank-Christian Hansel, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, gegenüber rbb.  

Die Verteidigung des Senats hingegen verweist darauf, dass die Partei mit keinem Wort erwähnt wurde und es somit keine Beeinträchtigung der AfD gebe. Erwähnt seien allgemeine politische Anliegen der Gegendemonstranten.

Wir sind sehr zuversichtlich dass der Regierende Bürgermeister die Möglichkeit haben muss, zivilgesellschaftliches Engagement zu würdigen und für das Eintreten für die Grundrechte zu werben", sagte Christian Gäbler (SPD), Chef der Berliner Senatskanzlei.

Ein Urteil soll am 20. Februar gefällt werden.

Mehr zum Thema - Diether Dehm in Bundestagsdebatte zur AfD: Ausbeutung und Hetze – Sie sind keine Alternative!

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