Falls Sie ein PayPal-Konto haben: Bitte nicht sterben!
von Timo Kirez
Wann waren Sie zuletzt im Fitnessstudio? Ernähren Sie sich gesund? Falls Sie Kunde bei PayPal sind, sollten Sie sich Gedanken um Ihren Lebensstil machen. Denn offenbar gilt bei PayPal per Vertrag: Sterben verboten!
So geschehen in Großbritannien. Ein britischer Witwer bekam jüngst Post vom international tätigen Online-Bezahldienst. Doch das Schreiben war kein Kondolenzschreiben mit Bezug auf seine kürzlich an Brustkrebs verstorbene Frau – im Gegenteil. PayPal wirft der Toten (sic!) in dem Brief vor, gegen die Nutzungsbedingungen zu verstoßen. Wörtlich heißt es:
Sie verstoßen gegen Abschnitt 15.4(c) ihrer Vereinbarung mit PayPal Credit, da wir kürzlich erfahren haben, dass Sie verstorben sind.
Da die Verstorbene dem Unternehmen noch 3.240,72 britische Pfund (ungefähr 3.600 Euro) schulde, droht PayPal in dem Schreiben mit der Schließung ihres Kontos, der Einschränkung ihres Kreditrahmens sowie damit, die Schulden bei Angehörigen einzutreiben. Der schockierte Witwer postete das Schreiben auf Twitter und Facebook und verurteilte das Vorgehen des Unternehmens in deutlichen Worten.
Excuse the language but this is beyond the fucking pale. @AskPayPal@PayPalUK - who were informed of Lindsay’s death 3 weeks ago - have sent HER a letter claiming breach of contract due to her being deceased. What the hell? 🤬 pic.twitter.com/4zelBLGszc
— 𝙷𝚘𝚠𝚊𝚛𝚍 𝙳𝚞𝚛𝚍𝚕𝚎 (@hdurdle) 10. Juli 2018
Er wies auch auf die Risiken von automatisch verschickten Schreiben hin. "Was für eine Mitgefühl-befreite Maschine hat das geschickt?", fragt er in einem Facebook-Post. PayPal entschuldigte sich gegenüber der BBC und versprach, dass man "diesen Fall dringend untersuchen" werde und zudem in Kontakt mit den Betroffenen stehe. Die ausstehenden Schulden habe man bereinigt und wolle nun die internen Prozesse überarbeiten, damit so etwas nicht mehr vorkommen könne.
Die Briten scheinen im übrigen Spezialisten für "Sterbeverbote" zu sein. Laut einem alten Gesetz ist es britischen Parlamentariern verboten, in einer Ritterrüstung ins Parlament zu kommen - oder dort zu sterben. Sollte dies doch einmal vorkommen, muss der Leichnam vor der Ausstellung der Sterbeurkunde aus dem Gebäude entfernt werden.
Ansonsten hätte der Tote Anspruch auf ein Staatsbegräbnis.
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