Gesellschaft

Bundesgerichtshof bestätigt Schmerzensgeld: BILD muss Jörg Kachelmann 300.000 Euro zahlen

Der Axel-Springer-Verlag muss Wettermoderator Jörg Kachelmann Schmerzensgeld zahlen. Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde des Verlags gegen ein früheres Urteil abgewiesen. Springer prüft nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.
Bundesgerichtshof bestätigt Schmerzensgeld: BILD muss Jörg Kachelmann 300.000 Euro zahlenQuelle: www.globallookpress.com

Im Rechtsstreit zwischen Jörg Kachelmann und dem Axel-Springer-Verlag kann der Wettermoderator mit einem hohen Schmerzensgeld rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine "Nichtzulassungsbeschwerde" des Springer-Verlags gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2016 ab. Über die Entscheidung, die der Gerichtshof schon am vorigen Dienstag traf, berichtete zunächst die Emder Zeitung. Sowohl ein Sprecher des Springer-Konzerns als auch Kachelmanns Anwalt bestätigten dies am Freitagabend.

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Der ehemalige ARD-Wettermoderator war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Berichterstattung der Bild und einiger Online-Portale des Medienhauses über den Gerichtsprozess sah er seine Persönlichkeitsrechte und seine Intimsphäre verletzt. Er hatte den Springer-Verlag auf Schmerzensgeld verklagt. Das Oberlandesgericht Köln hatte das Medienhaus zu einer Entschädigung von rund 300.000 Euro verurteilt. Eine Revision ließen die Richter damals nicht zu.

Die Bild hatte in der Berichterstattung über den Prozess nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrmals die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Unter anderem hielt das Oberlandesgericht Fotos für nicht zulässig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigten.

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Vom BGH war zu der Entscheidung am Wochenende keine Stellungnahme zu erhalten. Der Sprecher des Verlags teilte mit: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir halten sie für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde."

Laut der Emder Zeitung könnte der 59-Jährige nochmals eine ähnlich hohe Summe bekommen, sollte der BGH im Streit um die Berichte von bild.de gleich urteilen. Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter: "Kachelmanns erste Schmerzensgeldklage gegen Springer endlich rechtskräftig erfolgreich!"

Der Wettermoderator selbst bedankte sich am Wochenende ebenfalls via Twitter bei seinem Anwalt und seinen Unterstützern.

(rt deutsch/dpa)

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