Gesellschaft

Nach Veröffentlichung des Gutachtens: Kardinal Woelki entlässt zwei Mitarbeiter

Im Missbrauchsskandal im Erzbistum Köln sind zwei Mitarbeiter entlassen worden. Kardinal Woelki reagierte damit auf das am Donnerstag vorgestellte Gutachten über den Umgang des Erzbistums mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs. Woelki dagegen wurde entlastet.
Nach Veröffentlichung des Gutachtens: Kardinal Woelki entlässt zwei MitarbeiterQuelle: Reuters © Ina Fassbender

Kardinal Rainer Maria Woelki reagiert mit personellen Konsequenzen auf die Vorstellung eines Missbrauchsgutachtens über das Erzbistum Köln: "Daher möchte ich auch aus der Situation der Stunde heraus und auch auf der Grundlage dessen, was ich hier gerade gehört habe, die gerade Genannten, Weihbischof Schwaderlapp und Herrn Offizial Assenmacher, mit sofortiger Wirkung vorläufig von ihren Aufgaben entbinden".

Dominikus Schwaderlapp war früher Generalvikar des Erzbistums und ist heute Weihbischof. Günter Assenmacher ist als Offizial unter anderem für kirchengerichtliche Angelegenheiten zuständig. Am Donnerstag machte der Strafrechtler Björn Gercke sein Gutachten über den Umgang des Erzbistums mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs öffentlich. Der Fokus lag nicht auf den Tathergängen, sondern auf dem Agieren der Bistumsleitung.

Woelki entlastet

In dem 800 Seiten starken Bericht benannte Gercke auch andere Kirchenverantwortliche. Dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße warf er elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum Köln vor. Heße war vor seiner Berufung nach Hamburg Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln. Heße bestreitet bisher die bereits in anderem Zusammenhang gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Die meisten Pflichtverletzungen stellte Gercke in seinen Untersuchungen bei dem 2017 verstorbenen Kardinal Joachim Meisner fest. Beim aktuellen Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki sehen Gercke und sein Team dagegen keine Pflichtverletzungen.

"Medial wäre es für uns am einfachsten gewesen, Herrn Woelki hier zum Schafott zu führen", sagte der Strafrechtler. Dafür gebe es aber keine Grundlage. Auch in dem zurückgehaltenen Münchner Gutachten sei Woelki nicht belastet worden.

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