Gesellschaft

Die Gesundheitspolitik der DDR im Rückblick: Interview mit Sozialmediziner Niemann – Teil 1

Angesichts der COVID-19-Pandemie rückt die Debatte um verschiedene gesundheitspolitische Alternativen in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Wir sprachen mit dem Sozialmediziner Dr. Heinrich Niemann über die Gesundheitspolitik und die Pandemie-Maßnahmen in DDR und BRD.
Die Gesundheitspolitik der DDR im Rückblick: Interview mit Sozialmediziner Niemann – Teil 1Quelle: www.globallookpress.com © Waltraud Grubitzsch/ZB

Unser Interviewpartner ist Dr. med. Heinrich Niemann (75), Studium an der Berliner Charité, Facharzt für Sozialmedizin, gesundheitspolitische Arbeit in Ostberlin, 1986 bis 1990 Geschäftsführer der DDR-Sektion der Internationalen Ärzte zur Verhütung eines Nuklearkrieges (IPPNW), 1992 bis 2006 gewählter Bezirksstadtrat in Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf, bis 2001 für Gesundheit, in dieser Zeit Vorsitzender der Krankenhauskonferenz des Krankenhauses Kaulsdorf. Das Gespräch führte Hasan Posdnjakow.

Auf welchen materiellen Grundlagen wurde das Gesundheitssystem der DDR errichtet? Wie war die Situation 1945, und wie entwickelte sich das System in den Folgejahren? Und welche Merkmale waren für das Gesundheitssystem der DDR besonders charakteristisch, inwiefern unterschied es sich vom Gesundheitssystem der BRD?

Die materiellen und auch geistigen Grundlagen für das Gesundheitswesen nach 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, in der späteren DDR, waren durch die Kriegszerstörungen, viele Kriegsflüchtlinge, das Auftreten von Seuchen (Tuberkulose, Typhus, Ruhr, Geschlechtskrankheiten) kaum noch vorhanden. Es fehlte an Medikamenten, an allem. Dazu kam, dass sich deutsche Ärzte an Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Euthanasie – systematischer Mord von Zehntausenden psychisch Kranken und Menschen mit Behinderungen, Menschenversuche in Konzentrationslagern) beteiligt hatten und sehr viele Ärzte Mitglieder der Nazipartei waren.

Im Unterschied etwa zu Lehrern, die deshalb vom Schuldienst entfernt wurden, waren Ärzte jedoch in der Pflicht, für die Gesundheit zu arbeiten. Die SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland; Anm. d. Red.) leistete wirksame Hilfe, besonders bei der Seuchenbekämpfung. Politisch wurde von Beginn an von der deutschen Zentralverwaltung für Gesundheitswesen ein staatliches Gesundheitswesen angestrebt. Hier spielten Erfahrungen und gesundheitspolitische Programme der SPD und KPD aus der Weimarer Republik vor 1933, die Erfahrungen der Sowjetunion und anderer Länder wie Großbritannien eine Rolle. Übrigens orientierte sich das junge Sowjetrussland mit dem Volkskommissar Semaschko beim Aufbau seines Gesundheitswesens sehr stark an diesen deutschen Konzepten.

Die vor der Gründung der DDR mit deutschen Medizinern ausgearbeiteten Befehle der SMAD über die Bildung von Polikliniken oder Betriebspolikliniken und zu anderen Medizinfragen bildeten die rechtliche und fachliche Orientierung. Die Krankenhäuser und anderen Einrichtungen wurden verstaatlicht, eine Reihe kirchlicher Einrichtungen blieb jedoch bis 1990 erhalten. Die Ärzteausbildung wurde forciert und bald mit einer für alle Absolventen geregelten Facharztweiterbildung sehr qualifiziert. Seit 1967 war auch der sogenannte Allgemeinmediziner oder Praktische Arzt eine gleichberechtigte Facharztrichtung in der DDR, eine Regelung, die in der Bundesrepublik erst viele Jahre später erfolgte. Die vorbeugende Medizin, die Hygiene und vor allem der Gesundheitsschutz der Kinder und Jugendlichen wurden aufgebaut und gefördert.

Ein flächendeckendes Netz poliklinischer Einrichtungen entstand jedoch nur schrittweise. Anfangs waren die meisten Ärzte in der ambulanten Medizin in privaten Praxen tätig. Die unbestreitbaren Vorteile des poliklinischen Prinzips: fachliche Zusammenarbeit, gemeinsame Nutzung von Labor, Röntgen und anderen Kapazitäten, kurze Wege, längere Öffnungszeiten und die Tatsache, dass der Arzt bei seinen ärztlichen Handlungen nicht immer an die wirtschaftliche Seite denken musste, wurden allmählich immer deutlicher und wurden besonders von den neu ausgebildeten Ärzten angenommen. Weit mehr als die Hälfte, nämlich über 5.000 ambulante Ärzte, waren noch 1955 privat niedergelassen. 1970 bestanden noch 1.888 private Praxen, das waren 18 Prozent der damals 10.687 ambulanten Ärzte.

Am Ende der DDR arbeiteten fast 21.000 ambulante Ärzte in den rund 600 Polikliniken, den mehr als 1.000 Ambulatorien und über 2.500 staatlichen Arzt- und Zahnarztpraxen. 341 Praxen waren noch privat. Dieses bewährte System, dessen Vorzüge westdeutschen Gesundheitspolitikern durchaus bewusst waren, wurde nach 1990 innerhalb von zwei, drei Jahren völlig umgestülpt und an das schon damals überholte, in der Kritik stehende private System angepasst.

Über das DDR-Gesundheitswesen zu sprechen, geht nicht, ohne die historische Tatsache zu erwähnen, dass bis 1961 (vor dem Mauerbau) und auch danach Tausende gut ausgebildete Ärzte aus der DDR in die Bundesrepublik gingen (zum großen Teil auch abgeworben wurden). Die Embargopolitik des Westens bei modernen Technologien traf auch den medizinischen Bereich, was natürlich das DDR-Gesundheitswesen stark belastete.

Welche Schlüsse wurden aus der sogenannten Hongkong-Grippe für die Seuchenbekämpfungspläne der DDR gezogen?

In der DDR wurden Fragen der Seuchenbekämpfung, der vorbeugenden Medizin überhaupt und der medizinischen Bewältigung von Katastrophen sehr ernst genommen. Die erfolgreiche Zurückdrängung und schließlich praktische Ausrottung der Tuberkulose als Volkskrankheit, die Impfungen gegen die spinale Kinderlähmung, die Umsetzung der Impfprogramme bei Kinderkrankheiten, der Aufbau der staatlichen Hygieneinspektionen, die auch die Lebensmittelkontrolle ausübten oder die Hygienesituation in den Krankenhäusern oder Polikliniken regelmäßig kontrollierten, die vorbeugenden Aufgaben der Betriebspolikliniken sprechen dafür. Dazu kam eine zunehmende Aufmerksamkeit für internationale Entwicklungen auf diesem Gebiet.

Die sogenannten akuten respiratorischen Erkrankungen, speziell die Virusgrippe, rückten Ende der 1960er-Jahre in den Vordergrund, wurden auch von Forschungseinrichtungen in der DDR bearbeitet.

Ihr Gewicht, ihr Anteil am Krankheitsgeschehen nahm zu (auch weil andere Krankheiten überwunden waren oder viel weniger auftraten). Diese in der DDR meldepflichtigen Erkrankungen erreichten 1969/70 einen hohen Stand.

Schon 1964 war ein Zentrallaboratorium für respiratorische Viren gegründet worden, 1973 das Institut für Angewandte Virologie in Berlin-Schöneweide, das dann auch als "WHO-Influenzazentrum der DDR" fungierte, ehe 1974 das Epidemiologische Zentrum der Staatlichen Hygieneinspektion diese Aufgabe übernahm. Nur am Rande sei daran erinnert, dass das 1910 gegründete und weltbekannte heutige Friedrich-Loeffler-Institut auf der kleinen Insel Riems nahe der Insel Rügen in der DDR in der Virusforschung und Impfstoffherstellung für Tiere eine sehr wichtige Rolle spielte.

Die Analyse der DDR-Situation und der Erkenntnisse aus der Hongkong Grippe mit ihren medizinischen, aber eben auch denkbaren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen führte zu den Entscheidungen, die Grippebekämpfung auch in der Regierung und Verwaltung der DDR auf eine effektivere Stufe zu stellen. Sie führte zu dem "Führungsdokument" zur "Grippebekämpfung" vom 19. November 1970 mit einem Stufenplan von sogenannten "epidemiologischen Situationsstufen" (I = Interepidemische Stufe – Basisstufe, II = Präepidemische Stufe, III = Epidemische Stufe) mit entsprechenden Maßnahmen. Die Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und anderen Ländern wurde gesucht.

Es wurde darauf aufbauend in der DDR eine "Ständige Kommission der Regierung zur Seuchenbekämpfung" eingerichtet, die unter Leitung des Gesundheitsministers stand, in der Vertreter aller relevanten gesellschaftlichen Bereiche und Ministerien vertreten waren. Diese wurden vom Ministerpräsidenten der DDR persönlich ernannt und hatten bestimmte Entscheidungsbefugnisse. Es war ein schnell handlungsfähiges Gremium.

Eine einheitliche Struktur und Handlungsabläufe für den Seuchenfall wurden erarbeitet und bis auf die Ebene der Kreise beziehungsweise Kommunen und im Gesundheitswesen eingerichtet, regelmäßig aktualisiert und angepasst. Es fanden auch Übungen statt.

Da in der DDR der Gesundheitsminister, die meisten seiner Stellvertreter, die zuständigen Ratsmitglieder (Bezirksärzte, heute Gesundheitsminister der Länder) in den Bezirken und den Territorialkreisen (Gesundheitsstadträte) in der Regel Ärzte waren, stellte sich die heute sehr im Fokus stehende Wechselbeziehung zwischen medizinisch-fachlicher und politischer Entscheidung sehr praktikabel dar. Der Gesundheitsminister, der sich natürlich in seinen Entscheidungsvorschlägen auf das Expertentum mehrerer medizinischer Fachrichtungen stützte (neben Virologen gehörten auch Epidemiologen, Krankenhaushygieniker, Kliniker, Notfallmediziner, Kinderärzte, Pathologen sowie Vertreter weiterer Fachrichtungen dazu), hatte von Beginn an schon auch die politische Verantwortung und nahm sie wahr.

Letztlich sollten und müssen meiner Erfahrung nach am Ende Ärzte das entscheidende Wort haben, wie eine Epidemie sachgerecht zu bekämpfen ist, und ob, wann oder wie eine Entwarnung gegeben werden kann. Dass mit Blick auf soziale oder wirtschaftliche Folgen auch Fachleute anderer Disziplinen zurate zu ziehen sinnvoll und notwendig ist, versteht sich von selbst.

(Hinweis der Redaktion: Teil 2 erscheint am kommenden Wochenende.)

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