Gesellschaft

Nach Missbrauchsskandal: Kardinal George Pell von Vorwürfen des Kindesmissbrauchs freigesprochen

Das höchste Gericht Australiens hat der Berufung des ehemaligen Finanzchefs des Vatikan und Papstvertrauten, Kurienkardinal George Pell, stattgegeben und das Urteil wegen Kindesmissbrauchs gekippt. Der 78-Jährige wurde nach 13 Monaten Haft aus dem Gefängnis entlassen.
Nach Missbrauchsskandal: Kardinal George Pell von Vorwürfen des Kindesmissbrauchs freigesprochenQuelle: www.globallookpress.com © Cataldi/Fotogramma/Ropi

Das spektakuläre Gerichtsverfahren gegen George Pell als bisher ranghöchster vatikanischer Geistlicher, der wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt wurde, fand eine enorme Resonanz in der katholischen Kirche. Im März 2019 wurde der frühere Erzbischof von Melbourne wegen des Missbrauchs von zwei Chorknaben nach einer Sonntagsmesse in den 1990er-Jahren schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Aussage eines früheren Chorknaben, der heute Mitte 30 ist, war dabei maßgeblich. Im Laufe des Prozesses wies der Kardinal alle Vorwürfe stets zurück und beteuerte seine Unschuld.

Pells erste Berufung vor einem Berufungsgericht scheiterte im August 2019. Dabei argumentierten seine Verteidiger, dass die Aussage des vermeintlichen Opfers nicht ausreiche, um die Schuld des Kardinals zweifelsfrei festzustellen.

Seit März befasste sich der High Court of Australia in letztmöglicher Instanz mit dem Berufungsverfahren des 78-Jährigen. Bei seiner Entscheidung folgte das Gericht den Argumenten der Verteidigung, die erneut auf Schwächen in Zeugenaussagen hinwies.

In seiner ersten Reaktion bezeichnete Pell die Entscheidung des Gerichts als Heilmittel gegen die "ernsthafte Ungerechtigkeit", die ihm widerfahren sei. Er hege aber "keinen Groll" gegen seinen Ankläger, sagte er in einer Presseerklärung. Er wolle nicht, dass sein Freispruch zum Schmerz und zur Bitterkeit, die so viele Menschen fühlten, beitrage. Zudem betrachte er seinen Prozess nicht als Referenz über die katholische Kirche oder über den Umgang der australischen Kirchenbehörden mit Pädophilie. Pell betonte:

Es ging darum, ob ich diese schrecklichen Verbrechen begangen hatte, und das habe ich nicht.

Hingegen zeigte sich die Verteidigung von Pells Opfern über das Urteil enttäuscht. Die Rechtsanwältin des Vaters des im Jahr 2014 verstorbenen zweiten Chorknaben kündigte an, die Interessen ihres Mandanten trotz dieser Entscheidung weiterhin auf zivilrechtlichem Klageweg geltend machen zu wollen.

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(rt/dpa)

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