Europa

Österreich: Leiter des Amtes für Korruptionsbekämpfung soll im Büro leicht bekleidet posiert haben

Laut Medienberichten wird dem Leiter des österreichischen Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sexuelle Belästigung vorgeworfen. Der Spitzenbeamte soll leicht bekleidet vor Mitarbeitern posiert haben.
Österreich: Leiter des Amtes für Korruptionsbekämpfung soll im Büro leicht bekleidet posiert habenQuelle: AFP © CHRISTOPHE ARCHAMBAULT

Dem Leiter des österreichischen Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird sexuelle Belästigung vorgeworfen. Wie mehrere österreichische Tageszeitungen diese Woche berichteten, soll Andreas Wieselthaler lediglich mit einem Bademantel bekleidet an seinem Arbeitsplatz gesessen haben. Außerdem soll er unliebsame Mitarbeiter gedemütigt haben. 

Dass er bei der Arbeit einen Bademantel anhatte, bestätigte der Spitzenbeamte. Ihm zufolge soll er oft nach dem Lauftraining auf der Arbeit geduscht haben und von der Dusche im Bademantel zu seinem Büro gegangen sein, um sich anzuziehen. Ob es darüber hinaus zu Belästigungen kam, ist Teil der disziplinarrechtlichen Ermittlungen, die derzeit gegen Wieselthaler laufen. Er selbst bestreitet alle Vorwürfe und spricht von einer Intrige. Ihm zufolge handle es sich "um ein Zusammenwirken von enttäuschten Mitarbeitern".

Wieselthaler ist inzwischen auf eigenen Wunsch in eine andere Abteilung versetzt worden.

Mehr zum ThemaStudie: Jeder dritte UN-Mitarbeiter erlebte sexuelle Belästigung

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.