Europa

Europäischer Gerichtshof: Besondere Kennzeichnung für Produkte aus israelisch besetzten Gebieten

Lebensmittel, die aus den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten – wie den Siedlungen im Westjordanland und anderen – exportiert werden, müssen für den Import in die Europäische Union als solche besonders gekennzeichnet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.
Europäischer Gerichtshof: Besondere Kennzeichnung für Produkte aus israelisch besetzten Gebieten

Am Dienstag fiel beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Entscheidung, dass künftig Obst, Gemüse oder Wein einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen müssen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muss dies zusätzlich vermerkt sein, urteilten die Richter. 

Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von sogenannten Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, die Kennzeichnungspflicht sei Grundlage für Boykotte gegen Israel.

Verpflichtende Kennzeichnung, um den Verbraucher nicht in die Irre zu führen

Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den 1967 von Israel besetzten Gebieten verlangte. Der französische Erlass stützte sich auf EU-Vorgaben zur Ursprungs-Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte diese jetzt und führte aus, die 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel selbst. Eine Kennzeichnung sei verpflichtend, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Sie erlaube es Käufern, eine fundierte Wahl zu treffen, auch unter ethischen Erwägungen, erklärte der Gerichtshof.

Aufruf der Palästinenser zum Verbot der Produkte für internationale Märkte

Die politischen Vertreter der Palästinenser begrüßten das EuGH-Urteil.

Wir rufen alle europäischen Länder dazu auf, die rechtliche und politische Verpflichtung umzusetzen", sagte der Generalsekretär der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat, am Dienstag.

Darüber hinaus rief er dazu auf, die Produkte für internationale Märkte zu verbieten. Erekat betonte, die Entscheidung in Luxemburg solle daran erinnern, Israel für seine "systematischen Verletzungen von internationalem Völkerrecht und UN-Resolutionen" zur Verantwortung zu ziehen. Dies sei Grundlage dafür, die Chancen für einen Friedensprozess aufrecht zu erhalten und die Besatzung Israels zu beenden.

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Israel hatte 1967 im sogenannten Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ostjerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete unverändert als besetzt ein. Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ostjerusalem für einen eigenen Staat Palästina. Dort leben jedoch mittlerweile insgesamt bereits mehr als 600.000 israelische Siedler.

(dpa/ rt deutsch)

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