Belgische Paralympics-Siegerin beendet ihr Leben durch Sterbehilfe
Die 40-Jährige beendete am Dienstag ihr Leben durch aktive Sterbehilfe, die in Belgien seit dem Jahr 2002 legal ist. Das gab der Bürgermeister ihres Heimatortes Diest bekannt. Vervoort litt seit ihrem 14. Lebensjahr an einer unheilbaren und extrem schmerzhaften Muskelerkrankung, die mit einer zunehmenden Lähmung der Gliedmaßen einherging. Später kamen epileptische Anfälle hinzu. Die letzten 19 Jahre saß sie im Rollstuhl.
Vervoort gewann bei den Paralympischen Spielen in London im Jahr 2012 als Handbikerin Gold über 100 Meter und Bronze über 200 Meter. Im Jahr 2016 holte sie in Rio de Janeiro Silber über 400 Meter und Bronze über 100 Meter. In den Jahren 2006 und 2007 wurde sie Weltmeisterin im Paratriathlon und gewann auch den Ironman auf Hawaii.
In ihren Interviews beschrieb Vervoort ihr Leben als ständigen Schmerz. So konnte sie in den letzten Jahren nur noch sehr wenig schlafen und litt an Krampfanfällen. Auch ihr Sehvermögen nahm kontinuierlich ab. Die Sportlerin hatte ihren Tod akribisch geplant und selbst arrangiert. Vervoort beendete ihr Leben im Kreise ihrer Familie mit einem Glas Sekt in der Hand.
Vervoort's beloved dog, Zenn, was with her until the end. She said of her: 'When I lose consciousness, she barks and the nurses come, and she stays licking my face until I come back around. I could not even imagine giving her away.' pic.twitter.com/2hQ3Ftv9rL
— Oliver Brown (@oliverbrown_tel) 23. Oktober 2019
Mehr zum Thema - Belgien: Zwei Kinder im Alter von neun und elf Jahren durch Euthanasie gestorben
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.