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Oberster Gerichtshof Spaniens erlaubt Exhumierung von Diktator Franco

Seit die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez beschlossen hat, die sterblichen Überreste von Diktator Franco im Sommer 2018 exhumieren und in eine andere Grabstätte überführen zu lassen, gibt es rechtliche Auseinandersetzungen um diese Entscheidung.
Oberster Gerichtshof Spaniens erlaubt Exhumierung von Diktator FrancoQuelle: AFP

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat am Dienstag die Berufung der Angehörigen von Francisco Franco zurückgewiesen und ermöglicht damit der Regierung des amtierenden sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez (PSOE), die Exhumierung der sterblichen Überreste des Diktators im Monument vom "Tal der Gefallenen" fortzusetzen.

Diese Entscheidung bedeutet, dass die sterblichen Überreste Francos nicht in der Almudena-Kathedrale im Herzen Madrids bestattet werden, wie es von der Familie des Diktators gewünscht wurde, sondern auf dem Friedhof von El Pardo-Mingorrubio neben dessen Ehefrau.

Der Beschluss der spanischen Regierung vom 15. März dieses Jahres, der den 10. Juni als Datum für die Exhumierung festlegte, wurde durch eine Beschwerde der Enkelkinder Francos bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ausgesetzt.

Weitere rechtliche Hindernisse

Trotz der guten Nachrichten für die Regierung steht der Prozess der Exhumierung und Umbettung noch vor weiteren rechtlichen Hindernissen. Denn bereits im Februar verfügte ein Richter in Madrid die vorsorgliche Aussetzung der Arbeiten wegen der angeblichen Risiken, die das gesamte Monument "Tal der Gefallenen" betreffen würden. Die Entscheidung des Richters war überaus umstritten, da sie sich auf eine Studie stützt, die von der Stiftung "Francisco Franco" in Auftrag gegebenen wurde.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist endgültig. Allerdings hat die Familie Francos für den Fall, dass keine Berufung gegen das Urteil zugelassen werden sollte, bereits ihre Absicht bekundet, das spanische Verfassungsgericht anzurufen, wozu ihr eine Frist von bis zu 30 Tagen bleibt.

Der Anwalt der Familie von Francisco Franco, Luis Felipe Utrera-Molina, sagte in einem Interview im öffentlich-rechtlichen Fernsehen: "Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, sowohl vor dem Verfassungsgericht als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Auch der Professor für Verfassungsrecht Cayetano Núñez ist der Ansicht, dass die Familie noch auf diese beiden Verfahren zurückgreifen kann, und bestätigt, dass das Verfassungsgericht die Exhumierung blockieren könnte, wenn es der Beschwerde der Familie Francos stattgibt.

Den Beschluss des Madrider Richters zum Stopp der Exhumierungsarbeiten im "Tal der Gefallenen" hält Núñez hingegen für "ziemlich lächerlich", da er als Begründung der angeblichen Risiken für die Arbeiter anführt, eine etwa zwei Tonnen schwere Grabplatte anzuheben.

Núñez hält ein anderes grundlegendes Problem für wichtiger und verweist dabei auf die Situation im "Tal der Gefallenen": Das Monument ist zwar Eigentum des Staates, doch ist dieses zugleich durch ein Abkommen mit dem Vatikan geregelt, der sich bisher "zurückgehalten hat". Darüber hinaus wird der Ort vom religiösen Orden der Benediktiner, der Autonomie genießt, genutzt. Ein von diesem Orden ebenfalls vor den Obersten Gerichtshof gebrachtes Verfahren gegen die Exhumierung Francos, das sich auf die "Ehrung des Diktators" stützt, ist dort weiterhin anhängig. Das Gericht hatte der jetzigen Entscheidung gegen die Franco-Familie Vorrang gegeben, da sich diese unmittelbar auf den Prozess der Exhumierung bezieht.

Wahlversprechen vs. gerichtliche Unwägbarkeiten

Die Exhumierung der sterblichen Überreste Francos war eines der Wahlversprechen von Pedro Sánchez. Seine Regierung beruft sich dafür auf die Reform des "Gesetzes zum historischen Gedächtnis", das 2007 von der ebenfalls sozialistischen Regierung José Luis Rodríguez Zapateros erlassen wurde. Demnach ist das "Tal der Gefallenen" ausschließlich eine Grabstätte für die im Spanischen Krieg (1936-1939) Gefallenen, und damit nicht für Diktator Franco selbst.

Darüber hinaus stützt sich die Entscheidung der Regierung auf den Willen des Parlaments, das das entsprechende Dekret ohne Gegenstimmen – bei Enthaltung der Konservativen (PP) und Rechtsliberalen (Cs) – im September 2018 verabschiedete. Und bereits unter der konservativen Vorgängerregierung von Mariano Rajoy hatte das Parlament im Mai 2017 ohne Gegenstimmen eine Initiative angenommen, die unter anderem die Exhumierung der sterblichen Überreste des Diktators und deren Umbettung aus dem Monument fordert, um dessen Entwicklung zu einem Wallfahrtsort und damit drohende Konflikte zwischen Anhängern und Gegnern Francos zu vermeiden. Die Initiative wurde von den Sozialisten eingebracht, und von den Rechtsliberalen sowie der linken Partei Podemos unterstützt, während sich die Konservativen und die Partei der katalanischen Links-Republikaner (ERC) der Stimme enthielten (Letzteren ging die Initiative nicht weit genug).

Das "Tal der Gefallenen" ist ein monumentaler Komplex, der eine Basilika und die größte Grabstätte des Landes beherbergt. Seine Errichtung wurde von Diktator Franco selbst angeordnet. Mehr als 33.000 Gefallene beider Seiten des sogenannten Spanischen Bürgerkrieges sind dort begraben. Herausgehoben sind die Gräber von Francisco Franco und José Antonio Primo de Rivera, dem Gründer der spanischen faschistischen Falange-Bewegung. Der Komplex ist Gegenstand unzähliger Kritik, weil er das einzige noch immer existierende Denkmal für einen Führer des Faschismus in Europa ist.

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