Europa

Rückschlag für Brexit-Gegner: Gericht lehnt Klage gegen Zwangspause für Parlament ab

Das höchste schottische Zivilgericht lehnt eine Klage gegen die von dem britischen Premier Boris Johnson initiierte Zwangspause für das Parlament ab. Somit müssen die Brexit-Gegner eine Niederlage kassieren. Doch das letzte Wort dazu ist noch nicht gesprochen.
Rückschlag für Brexit-Gegner: Gericht lehnt Klage gegen Zwangspause für Parlament abQuelle: www.globallookpress.com

Das oberste schottische Zivilgericht hat eine Klage gegen die von Premierminister Boris Johnson erwirkte mehrwöchige Zwangspause des britischen Parlaments abgelehnt. Das Gericht fühlt sich für diese Streitfrage nicht zuständig, wie britische Medien am Mittwoch aus dem Gerichtssaal in Edinburgh berichteten.

Geklagt hatten etwa 75 Parlamentarier. Sie sehen in der von Johnson erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31. Oktober anstehenden EU-Austritt des Landes eine unzulässige Einschränkung des Parlaments. Ähnliche Klagen wurden auch vor Gerichten im nordirischen Belfast und in London eingereicht.

Am Donnerstag sollte der Fall vor dem High Court in der britischen Hauptstadt verhandelt werden. Ein letztinstanzliches Urteil dürfte aber am Ende der Supreme Court fällen. Der Klage in London hatte sich auch der ehemalige konservative Premierminister John Major angeschlossen.

Johnson hatte bei Königin Elizabeth II. erfolgreich beantragt, das Parlament in London von Mitte September bis Mitte Oktober zu suspendieren, um erst in einer neuen Sitzungsphase sein Regierungsprogramm vorzulegen. Brexit-Gegner lehnten diesen Schritt so kurz vor dem derzeit geltenden EU-Austrittsdatum Ende Oktober ab. Denn die Zeit, in der die Abgeordneten einen ungeregelten Brexit per Gesetzgebungsverfahren noch verhindern könnten, ist dadurch stark verkürzt.

Johnson droht damit, Großbritannien notfalls auch ohne ein Abkommen mit der EU aus der Europäischen Union zu führen. Dies hätte aber – so befürchten EU-freundliche Kreise – erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und viele andere Lebensbereiche. Sowohl der Premierminister als auch seine Widersacher versuchen, mit allerlei juristischen Mitteln ihre Ziele zu erreichen. Das Parlament ist, was den Brexit-Kurs angeht, völlig zerstritten.

Johnson kündigte am späten Dienstagabend an, Neuwahlen beantragen zu wollen, wenn ihm die Abgeordneten den Weg zu einem No-Deal-Brexit per Gesetz versperren.

Ich will eigentlich keine Wahl, aber wenn die Abgeordneten für eine weitere sinnlose Verzögerung des Brexits stimmen, wäre das der einzige Ausweg", sagte Johnson.

Das Parlament hatte am Dienstag – gegen den Willen der Regierung – den Weg für ein Gesetzgebungsverfahren frei gemacht, mit dem ein Brexit ohne Abkommen just zu Halloween verhindert werden soll. Der Entwurf sollte noch am Mittwoch durch das Unterhaus gepeitscht werden, damit er so schnell wie möglich dem Oberhaus vorgelegt werden kann. Sollten auch die Lords zustimmen, könnte der Entwurf Gesetz werden.

Im Brexit-Streit fordert auf Seiten der Europäischen Union der CSU-Europapolitiker Manfred Weber eine harte Linie der EU gegen die Regierung von Boris Johnson.

Die Methode Johnson darf keinen Erfolg haben", sagte der Fraktionschef der Europäischen Volkspartei (EVP) in Brüssel. "Die EU muss stark und geeint sein, es darf keine Neuverhandlungen geben."

Johnson fordert Änderungen am EU-Austrittsvertrag und betont, die Chancen dafür seien gestiegen. Doch hat die EU-Seite bisher lediglich gesagt, man werde sich dann konkrete neue Vorschläge anschauen, falls Johnson solche vorlegen könne und wolle. Dabei geht es um Alternativen zu der Garantieklausel für eine offene Grenze in Irland, zum sogenannten Backstop. Noch wartet die EU-Kommission aber auf eventuelle neue Vorschläge aus London.

Mehr zum Thema - London: Wütender Protest nach Aussetzung des Parlaments durch Boris Johnson

(dpa/rt deutsch)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.