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Österreich: Täter von Amstetten soll in die Psychiatrie

Anfang des Jahres erstach ein 38-Jähriger mit 37 Messerstichen seine Ehefrau. Nun entschied ein Gericht, dass der Mann wegen Unzurechnungsfähigkeit in die Psychiatrie muss. Vor Gericht hatte der Mann versucht, den Richter zum Islam zu bekehren.
Österreich: Täter von Amstetten soll in die PsychiatrieQuelle: Reuters

Senol D., der 38-Jährige, der im Januar 2019 im niederösterreichischen Amstetten seine Ehefrau mit 37 Messerstichen tötete, wird in eine "Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher" eingewiesen. Die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten entschieden am Donnerstag, dass der Mann unzurechnungsfähig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wäre er für schuldfähig befunden worden, hätte ihm eine Anklage wegen Mordes gedroht.

Der Österreicher türkischer Abstammung griff am Nachmittag des 8. Januar nach einem Streit in der gemeinsamen Wohnung seine Frau mit einem Messer an und tötete sie vor der Tür des Mehrfamilienhauses vor den Augen der gemeinsamen Kinder und der Nachbarn. Nach Angaben der zuständigen Staatsanwältin sei es zwischen den Eheleuten zum Streit über ein islamisches Segensgebet gekommen.

Immer wieder habe der Mann auf das Opfer eingestochen, nach Aussage einer Nachbarin habe er sich in einem "Blutrausch" befunden:

Der hat mich gesehen und hat weitergetan.

Nach der Tat ging der Mann in seine Wohnung und ließ sich dort festnehmen. Die Frau erlag im Amstettener Krankenhaus ihren Verletzungen.

Laut Gutachten leidet der Täter an einer "anhaltenden wahnhaften Störung". Gutachterin Sigrun Roßmanith erklärte, sie habe kaum mit dem 38-Jährigen sprechen können:

Er hat mich aber schon beim ersten Kontakt aufgefordert, zum Islam zu konvertieren.

Auch vor Gericht sagte der Täter, nachdem der Richter ihn zum Hergang des Geschehens befragt hatte, zu diesem nur:

Es wäre besser, wenn Sie zum Islam konvertieren.

Zu der Tat wollte er sich nicht äußern. Bereits vor der Tat war Senol D. durch Versuche aufgefallen, seine Umgebung zum Islam zu bekehren. Weihnachtsmarktbesuchern soll er den Punsch weggenommen haben, weil dieser unislamisch sei. Er soll versucht haben, Raucher, Biertrinker und sogar einen katholischen Geistlichen zum Islam zu bekehren. Zahlreiche Beschwerden gingen über ihn ein. Die Behörden verhängten Ordnungsstrafen, hatten aber bis zur Tat keine Handhabe, gegen ihn vorzugehen, weil er nicht gewalttätig in Erscheinung getreten war.

Die Gutachterin erklärte, dass sich der Mann in den vergangenen Jahren radikalisiert habe, in der Folge sei es bei ihm zu der "wahnhaften Erkrankung" gekommen. Auch zum Zeitpunkt der Tat habe diese Krankheit vorgelegen, aus ihrer Sicht sei der Täter deshalb unzurechnungsfähig. Auch die Prognose sei ungünstig, sie halte den Mann für "extrem gefährlich", so Roßmanith weiter.

Die Geschworenen schlossen sich der Meinung der Psychiaterin an. Sie bejahten einstimmig die Hauptfrage nach Mord und entschieden ebenso einstimmig, dass der Täter bei der Tat unzurechnungsfähig gewesen sei. In seiner abschließenden Erklärung stellte der Vorsitzende Richter fest, dass der Mann für eine bedingte Einweisung zu gefährlich sei. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

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