Europa

Streit zwischen EU und Schweiz eskaliert – Notfallverordnung für Börsenhandel

Die Schweiz verbietet ab Montag den Handel mit Schweizer Aktien in der Europäischen Union. In Bern heißt es aber, eine Vergeltungsmaßnahme sei dieser Notfallplan durchaus nicht.
Streit zwischen EU und Schweiz eskaliert – Notfallverordnung für BörsenhandelQuelle: www.globallookpress.com

Die EU erkennt ab diesem Montag die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig an, weil sich die Schweizer Regierung aufgrund innenpolitischer Widerstände weigert, einem bereits ausgehandelten Vertrag zuzustimmen.

Damit werden EU-Händler bis auf Weiteres nicht mehr uneingeschränkt an der Börse in Zürich handeln können. Die Schweiz will versuchen, die Konsequenzen der EU-Entscheidung ihrerseits mit einer Notfallverordnung zum Schutz des Schweizer Börsenplatzes auszuhebeln. Das Finanzministerium der Schweiz aktiviert sogenannte „Schutzmaßnahmen“ für die Schweizer Börse. Ab Montag ist es europäischen Handelsplätzen damit untersagt, den Handel mit bestimmten Aktien von Schweizer Unternehmen anzubieten oder zu ermöglichen. 

Ein bereits ausgehandeltes, aber von der Schweiz bislang nicht unterzeichnetes Rahmenabkommen soll den wechselseitigen Marktzugang einheitlicher und effizienter gestalten. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz in bestimmten Bereichen EU-Regeländerungen übernimmt und sich auch an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu halten hat, soweit sich dessen Urteile auf Bereiche beziehen, die Teil eines beiderseitigen Abkommens sind.

Gegner dieses Abkommens in der Schweiz kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU. Die Regierung der Schweiz hatte daher jüngst mitgeteilt, der Vertrag sei in seiner jetzigen Form nicht mehrheitsfähig. Die EU wiederum schließt indessen inhaltliche Nachverhandlungen aus und ist lediglich bereit, Zusatzerklärungen abzugeben, um Kritiker zu beschwichtigen.

Die Notfallverordnung zum Schutz des Schweizer Börsenplatzes sieht nun vor, im Gegenzug zur jüngsten EU-Entscheidung den Handel mit Schweizer Aktien in der EU zu unterbinden. Wenn Papiere nicht im nennenswertem Umfang in der EU gehandelt werden, können EU-Händler auch an Plätzen in Drittländern – wie eben auch der Schweiz – tätig werden.

Rund 30 Prozent der Umsätze mit Schweizer Börsenschwergewichten – darunter Nestlé, Roche und Novartis – werden im Ausland getätigt. Marktteilnehmer rechnen damit, dass nun ein Teil davon nach Zürich wandert und sich dadurch das Volumen dort sogar erhöhen könnte. (dpa/ rt deutsch)

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