Europa

Streit um Vorgang von Abschiebungen aus Deutschland: Betroffene sollen Abschiebetermin eher erfahren

Sollen Betroffene künftig zeitiger erfahren, wann sie abgeschoben werden? Bayern spricht sich dagegen aus. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats kritisiert die Vorgehensweise in Deutschland. Die Betroffenen erführen zu kurzfristig von ihren Abschiebungen, was wiederum schlecht für deren Psyche sei.
Streit um Vorgang von Abschiebungen aus Deutschland: Betroffene sollen Abschiebetermin eher erfahrenQuelle: Reuters © Michaela Rehle

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) kritisiert, dass Abschiebungen aus Deutschland den Betroffenen häufig zu kurzfristig angekündigt würden. Aus einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht des CPT geht hervor, dass die abgelehnten Asylbewerber rechtzeitig von ihrem Termin zur Abschiebung in Kenntnis gesetzt werden müssten, widrigenfalls belaste dies die psychische Situation der Menschen zu sehr. In Deutschland jedoch erführen die Menschen erst sehr spät oder in letzter Minute über die geplante Abschiebung. Auch in Fällen, bei welchen die Betroffenen nicht in Haft waren, war die Benachrichtigung nach Darstellung des Komitees nicht immer eine Woche vor dem Ausweisungsdatum erfolgt.

Das Anti-Folter-Komitee überprüft Haftbedingungen in Europa; es besteht aus Experten des Europarats und hat seinen Sitz im französischen Straßburg. 

Die Europarat-Experten beschreiben in ihrem Bericht Beobachtungen, die sie beim Vorgang einer Abschiebung im August 2018 in München machten. Die Polizisten hätten von Gewalt Gebrauch gemacht und dadurch starke Schmerzen zugefügt – etwa durch Quetschen der Genitalien –, so auch im Falle eines afghanischen Mannes, "um kooperatives Verhalten zu erreichen". Der Ablauf der Ausweisung sei sonst gut vorbereitet und professionell gewesen, erklärte das Komitee. Die Experten empfahlen, dass Polizisten keine Techniken anwenden dürfen, die dazu führen, dass der Mensch nicht mehr richtig atmen kann. 

Einige der Betroffenen gaben nach Darstellung im zusammenfassenden Bericht an, dass ihnen nicht genügend Zeit gegeben worden sei, um sich auf ihre Abschiebung vorzubereiten. Sie seien erst kurz davor von der Polizei abgeholt worden, teilweise nachts, und hätten überdies nicht ausreichend Zeit gehabt, all ihre Habseligkeiten zusammenzupacken. Die Berichte zu den Besuchen sind keine Ermittlungen gegen einen Staat. Der Europarat überwacht die Menschenrechtslage in seinen 47 Mitgliedsstaaten.

So wurden auch Menschen in Abschiebehaft im ehemaligen Gefängnis in Eichstätt erst informiert, als die Polizei sie abholte, um sie zum Flughafen in München zu befördern, berichtete die Delegation. Aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf den Bericht ging hervor, dass die Abschiebung in der Regel eine Woche vor dem Termin angekündigt werden soll – auch den in Haft sitzenden Betroffenen.

In Bayern ist man der Ansicht, dass den Menschen in Abschiebehaft nicht das konkrete Datum genannt werden müsse. Da sie sich in Abschiebehaft befänden, seien sie dadurch über ihre anstehende Ausweisung bereits informiert, hieß es in der Antwort.

Das Anti-Folter-Komitee bemängelte zudem die Einrichtung des besuchten Abschiebegefängnisses in Eichstätt. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer wie Strafgefangene behandelt. Ihnen wird verwehrt, ihre eigene Kleidung zu tragen, und der Zugang zu den Gemeinschaftsräumen wird begrenzt. Ärztliche Termine gebe es nur nach Rücksprache mit einem Aufpasser. Es wurde gefordert, dass die an Abschiebungen beteiligten Polizisten eine Kennzeichnung tragen sollten. Bei der begleiteten Ausweisung aus Bayern sei das nicht der Fall gewesen.

In seiner Antwort erklärte das Ministerium, dass die Männer in Abschiebehaft meist nicht genügend eigene Kleidung besäßen, um diese regelmäßig zu wechseln – deshalb werde auf Kleidung der Haftanstalt zurückgegriffen. Die in Eichstätt eingerichtete Freizeithalle könne zudem erst länger geöffnet werden, wenn es für die zusätzliche Zeit Sicherheitspersonal gäbe. Dass ein direkter Arztbesuch für die Insassen nicht möglich sei, wies das Justizministerium zurück.

(rt deutsch/dpa)

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