Europa

Österreich will Anonymität im Internet abschaffen

Ein neues Gesetzesvorhaben der Österreichischen Regierung plant, Internet-Plattformen zu verpflichten, von Teilnehmern wahre Angaben des Vornamens, Nachnamens und der Adresse zu registrieren. Auch bei Pseudonymen sollen Behörden auf die Personalien zugreifen können.
Österreich will Anonymität im Internet abschaffenQuelle: Reuters © Mark Makela

Das neue Gesetz der Österreichischen Bundesregierung will Plattformen im Internet dazu verpflichten, den Vornamen, den Nachnamen und die Adresse zu registrieren, wie Der Standard  berichtet. Die Daten müssen im Fall einer Ermittlung für Behörden offengelegt werden. Allerdings auch für Privatpersonen, wenn es den Verdacht auf Beleidigung oder üble Nachrede gibt. "Digitales Vermummungsverbot" nennt die Regierung ihr neues Vorhaben.

"Die rechtlichen Vorgaben, die in der analogen Welt gelten, müssen das auch digital tun", erklärte der Österreichische Medienminister Gernot Blümel (ÖVP). Und er ergänzte: "Deswegen gibt es eine Fülle an Beschlüssen, die getroffen werden, um das zu korrigieren." Das Gesetz soll für Plattformen gelten, die entweder mehr als 100.000 registrierte Nutzer haben, einen Umsatz von mehr als 500.000 Euro im Jahr erzielen oder wenn sie eine Presseförderung von mehr als 50.000 Euro erhalten.

Zudem sollen die Plattformen auch dafür sorgen, dass die Angaben echt sind. Wie das genau geschehen soll, bleibt den Anbietern selbst überlassen. Im Gespräch sind zum Beispiel eine Zweifaktor-Authentifizierung mit Handynummer. In Österreich müssen seit Anfang 2019 sämtliche SIM-Karten mit einem Lichtbildausweis registriert werden. Wer gegen die neuen Auflagen verstößt, dem drohen hohe Strafen. Die Plattformen können mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro bestraft werden. Halten sich die Anbieter nicht an das Regelwerk, sind zudem hohe Bußgelder vorgesehen. Je nach Schwere des Verstoßes kann dieser bis zu 500.000 Euro kosten. Im Wiederholungsfall sogar bis zur Höhe von einer Million Euro.

Für Online-Verkaufsplattformen gelten die neuen Regeln explizit nicht. Anbieter, die mit ihrer Internetseite kein Geld verdienen - auch nicht mit Werbung, sind ebenfalls ausgenommen.

Mehr zum Thema - Umstrittene EU-Urheberrechtsreform: Das letzte Wort haben die Regierungen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.