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Diskussion in Österreich: Kann Polizei potenzielle Gewalttäter präventiv in "Sicherungshaft" nehmen?

Seit Tagen wird in Österreich heftig über ein Thema diskutiert. Es geht um die Idee des Innenministers, Asylsuchende, die möglicherweise ein Verbrechen begehen könnten, präventiv in sogenannte Sicherungshaft zu nehmen. Experten sehen das sehr kritisch.
Diskussion in Österreich: Kann Polizei potenzielle Gewalttäter präventiv in "Sicherungshaft" nehmen?Quelle: Reuters

Mitte Februar wurde bekannt, dass das österreichische Innenministerium die Einführung einer "Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber" plant. Das war eine Reaktion des zuständigen Ministers Herbert Kickl von der rechten FPÖ auf den Mord an einem Sozialamtsleiter knapp eine Woche zuvor. Der Tatverdächtige war nämlich ein 34-jähriger Türke, der am 7. Januar in Österreich einen Asylantrag gestellt hatte. Das Asylverfahren wurde auch eingeleitet. Er galt aber angeblich bereits als gefährlich und hatte wegen zahlreicher Delikte ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für den gesamten Schengen-Raum. Dieses wurde bereits 2009 vom jetzigen Opfer gegen den 34-Jährigen erwirkt.

Nach jetzigem Ermittlungsstand soll der Tatverdächtige mehrmals mit einem langen Küchenmesser auf den Leiter des Sozialamts in Dornbirn in Vorarlberg eingestochen haben. Knapp eine halbe Stunde zuvor sei er laut Polizei bereits in dem Büro gewesen und habe eine schnelle Überweisung seiner Mindestsicherung gefordert. 

Viele Fragen offen – wie soll eine "Gefährdungsprognose" erstellt werden?

Um solche Verbrechen künftig zu verhindern, soll nun – so der Plan von Kickl – Sicherungshaft für bestimmte Asylbewerber verhängt werden können. Für seine Maßnahme braucht der Innenminister aber im Parlament eine Zweidrittelmehrheit, also auch Stimmen von der Opposition. Die Verschärfung würde Asylbewerber betreffen, die als Gefahr für die öffentliche Ordnung gelten.

"Österreich wäre bei Weitem nicht das erste Land in der EU, das eine solche Maßnahme rechtlich ermögliche", meinte Kickl.

So soll bereits bei einem Asylantrag eine "Gefährdungsprognose" erstellt werden. Doch viele Fragen bleiben offen. Welche Tatbestände werden herangezogen? Wer soll über die Gefährlichkeit von Asylwerbern urteilen und nach welchen Kriterien? Zudem stellt sich die Frage, wie lange jemand in Haft bleiben kann. Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sagte gegenüber der Zeitung Der Standard, die geplante Sicherungshaft "wäre eine völlig neue Form des Freiheitsentzugs, eine, die es bisher in keinem anderen Land der EU gibt". Er verwies dem Bericht zufolge ebenfalls darauf, dass die Frage sei, welche Tatbestände darunter fallen würden und was die Grundlagen der Gefährlichkeitsprognose sein sollten.

Von einem Teil der Opposition gab es sehr scharfe Kritik. Haft auf Grundlage einer Gefährlichkeitsprognose, das kenne man von autoritären Staaten, sagte Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) ist sich bezüglich des Themas noch nicht einig. Während einige Parteivertreter dies als "rechtsextrem" abstempeln, sehen andere darin wiederum eine Chance, Frauen vor Gewalt zu schützen. Deswegen plädieren sie dafür, etwaige Sicherungshaft nicht nur für Asylwerber gelten zu lassen, sondern auch auf österreichische Staatsbürger auszuweiten. Anfang des Jahres erschütterte eine Serie von Gewaltverbrechen an Frauen die Alpenrepublik. 

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