Europa

Schwedische Aktivistin muss sich nach Behinderung von Abschiebeflug vor Gericht verantworten

Am 23. Juli verhinderte die Schwedin Elin Ersson einen Abschiebeflug nach Afghanistan. Der Staatsanwalt entschied am Freitag, dass sie damit gesetzeswidrig gegen das Flugrecht handelte. Ihr drohen nun eine Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Haft.
Schwedische Aktivistin muss sich nach Behinderung von Abschiebeflug vor Gericht verantwortenQuelle: www.globallookpress.com © Michael Trammer

Am 23. Juli erwarb Elin Ersson ein Flugticket der Turkish Airlines von Göteborg nach Istanbul, um die Abschiebung eines 26 Jahre alten afghanischen Flüchtlings zu verhindern. Der junge Afghane aber war nicht an Bord der Maschine. Stattdessen sollte ein 52 Jahre alter Afghane abgeschoben werden.

Auch für ihn setzte sich Elin ein. Sie weigerte sie sich, Platz zu nehmen, als der Flug losgehen sollte, und übertrug dies per Live-Übertragung. Zu diesem Zeitpunkt wusste sie nicht, dass der Mann wegen Körperverletzung vorbestraft war. Schließlich ordnete der Pilot an, dass Elin und der afghanische Mann das Flugzeug verlassen mussten.

Staatsanwalt James von Reis kommentierte:

Ich denke, sie hat sich eines Vergehens schuldig gemacht. 

Mit dem Filmen habe sie aufgehört, nachdem klar wurde, dass der Pilot sie und den afghanischen Mann aufgefordert hatte, das Flugzeug zu verlassen, und sie vom Flugpersonal gebeten wurde, nicht mehr zu filmen.

Am Freitag entschied sich die Staatsanwaltschaft dennoch, Anklage gegen die junge Aktivistin zu erheben. Sie habe sich den wiederholten Anweisungen, Platz zu nehmen, widersetzt. Die Strafe für ein Vergehen gegen das Flugrecht könnte in einer Geldstrafe oder einer Haft von bis zu sechs Monaten münden. Bislang sei noch nicht entschieden worden, was die Staatsanwaltschaft fordert.

Hätte sie schon vorher gewusst, dass der Mann vorbestraft war, hätte sie dennoch so gehandelt, sagte Ersson:

Ich hatte vorher keine Information über ihn und habe es auch später nicht gewusst. Ich versuchte, ihm rein aus Menschlichkeit zu helfen, und konzentrierte mich nicht auf das, was er vorher in seinem Leben getan hat. Das war meine persönliche Entscheidung.

Elin Erssons Anwalt hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht kommentiert. Einen Verhandlungstermin gibt es bislang nicht. Der Afghane wurde inzwischen abgeschoben.

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