Europa

Obdachlos und jetzt auch kriminell: Ungarn erlässt umstrittenes Gesetz

Ein neues Gesetz verbietet es Obdachlosen in Ungarn, im Freien zu übernachten. Künftig darf die Polizei die Landstreicher von den Straßen vertreiben. Auch das wenige Hab und Gut der Betroffenen kann nun konfisziert und zerstört werden.
Obdachlos und jetzt auch kriminell: Ungarn erlässt umstrittenes GesetzQuelle: www.globallookpress.com

Bereits seit 2013 gilt ein Aufenthaltsverbot an einigen öffentlichen Plätzen. Das Verbot betrifft vor allem Budapest. In der ungarischen Hauptstadt konzentriert sich die Zahl der Obdachlosen. Es soll sich dabei um etwa 10.000 Personen handeln.

Nun dürfte das Leben für die Obdachlosen noch härter werden, denn am Montag trat in Ungarn eine verschärfte Version des Gesetzes in Kraft. Dieses kriminalisiert grundsätzlich das "Leben auf der Straße". Den Obdachlosen ist es zukünftig generell verboten, sich an öffentlichen Orten aufzuhalten. Das Verbot gilt demzufolge landesweit. Zunächst werden Obdachlose, die von der Polizei im öffentlichen Raum angetroffen werden, verwarnt.

Nach drei Verwarnungen innerhalb von 90 Tagen eröffnet die Behörde ein Ordnungsstrafverfahren gegen die Wohnungslosen und es drohen bis zu sechs Monaten Arbeit in staatlichen Programmen - oder gar eine Haftstrafe. Dem Gefängnis können die Betroffenen demzufolge nur entgehen, wenn sie in ein Obdachlosenheim umziehen.

Und hier liegt das strukturelle Problem begründet, denn es gibt in den Einrichtungen zu wenige Plätze für alle. Zehntausende Menschen sind in Ungarn obdachlos. Je nach Quelle schwanken die Zahlen zwischen 20.000 und 50.000 Menschen die auf der Straße leben. Dem stehen staatliche Notunterkünfte mit einer geschätzten Kapazität von lediglich 11.000 Betten gegenüber.

Mehr zum Thema - Orban kritisiert in Bild-Interview Merkel und Soros

Eine Lösung für diesen Widerspruch sieht die ungarische Regierung in zusätzlichen Investitionen in Projekte gegen die Obdachlosigkeit in Höhe von etwa 280 Millionen Euro. Zudem stünden nicht 11.000 sondern 19.000 Schlafplätze zur Verfügung. Das die Obdachlosenheime alles andere als einen guten Ruf genießen, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Zivile Vereine die Obdachlose unterstützen, laufen derweil Sturm und kritisieren das neue Gesetz als unmenschlich. Sie verweisen auch auf eine Bestimmung, wonach die persönlichen Habseligkeiten von festgenommenen Obdachlosen zu verbrennen sein, insofern sie nicht lagerbar sind. Darunter könnten auch persönliche Andenken wie Fotos von Angehörigen fallen. Nun steht der Winter vor der Tür und dieser dürfte für viele der betroffenen Obdachlosen noch härter werden als gewöhnlich.

Leilani Farha, UN-Expertin für Wohnungspolitik sparte in einem offenen Brief ebenfalls nicht mit Kritik gegenüber dem neuen Erlass:

Ungarns Vorstoß, Obdachlosigkeit zu einem Verbrechen zu erklären, ist grausam. Es ist unvereinbar mit internationalen Menschenrechten.

Im September leitete das Europäische Parlament wegen des Vorwurfs der Verletzung von EU-Grundwerten ein Strafverfahren gegen Ungarn ein. Dieses kann bis zum Entzug von Stimmrechten auf europäischer Ebene führen. Der Beschluss stützte sich auf einen Bericht der niederländischen Grünen-Abgeordneten Judith Sargentini, in dem auch der Umgang der ungarischen Behörden mit Obdachlosen kritisiert wird.

Mehr zum Thema - EU-Verfahren gegen Ungarn: Budapest geht gegen das Votum vor - hohe Hürden für EU-Strafmaßnahmen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.