Europa

EuGH-Urteil: Einsatz von Genscheren ist Gentechnik

In einem Grundsatzurteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass auch der Einsatz von Genscheren wie CRISPR/Cas ganz unter das Gentechnikrecht fällt. Während Umweltschützer dieses Urteil begrüßen, kritisiert der Deutsche Bauernverband die Entscheidung.
EuGH-Urteil: Einsatz von Genscheren ist GentechnikQuelle: www.globallookpress.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat mit seinem Urteil vom 25. Juli entschieden, dass das Gentechnikrecht auch für den Einsatz von sogenannten Genscheren wie CRISPR/Cas gilt, und zwar selbst dann, wenn hierbei kein fremdes Genmaterial in Pflanzen oder Tiere eingefügt wird.

Verfahren, die das Erbgut lebender Arten ohne Einführung fremden Genmaterials verändern, erfasst das EU-Gentechnikrecht unter dem Begriff Mutagenese. Transgenese hingegen bezeichnet das Einfügen fremden Erguts, wie es bisher in der klassischen Gentechnik üblich ist.

Gegen den Einsatz der Mutagenese-Technologie CRISPR/Cas hatten französische Umwelt- und Agrarverbände geklagt und dabei argumentiert, dass die Risiken des Einsatzes von Genscheren noch nicht abgeschätzt werden können. Das zuständige französisches Gericht verwies die Klage an den Europäischen Gerichtshof, um zu klären, wie die europäischen Regeln zur Gentechnik auf bestimmte neue Verfahren anzuwenden sind.

Bisheriges EU-Recht überholt

Bisher galt CRISPR/Cas formal nicht als Gentechnik. Denn die EU-Richtlinie für gentechnisch veränderte Organismen stammt aus der Zeit vor der Entdeckung des Mechanismus, weshalb diese nur klassische gentechnische Zuchtmethoden regelt, nicht aber das sogenannte "Genome Editing" – also den Einsatz der Genschere.

Herkömmliche Methoden der Gentechnik fügen Erbmaterial mit spezifischen Eigenschaften etwa über Transport-Viren in das Erbgut des Zielorganismus ein, was ein vergleichsweise komplizierter und langwieriger Prozess ist. Auch die klassischen Züchtungsmethoden ohne den Einsatz von Gentechnik sind kompliziert und langwierig und speziell im Fall der Mutationszüchtung unter Einsatz von Röntgen- oder Neutronenstrahlen, Kälte- und Wärmeschocks oder anderen Mutagenen alles andere als sanft.

"Genome Editing" mit CRISPR/Cas erlaubt demgegenüber eine sehr präzise Manipulation des Gencodes durch Herauschneiden und Einfügen von Genmaterial. Damit lassen sich insbesondere gezielt Mutationen bzw. Mutanten eines Organismus mit bestimmte Eigenschaften erzeugen. Hierbei wird lediglich das vorhandene Erbgut manipuliert und keinerlei genetisches Fremdmaterial eingefügt, wodurch für Außentstehende solche Mutationen nicht von natürlichen Veränderungen zu unterscheiden sind. Auch der Nachweis dieses gentechnischen Verfahrens im manipulierten Erbgut ist anders als bei bisherigen Methoden kaum möglich.

Vorteile des "Genome Editing" - und Risiken

Für Biomediziner, Pflanzenzüchter und Molekularbiologen ist die Technik des "Genome Editing" vielversprechend, weil sich damit Züchtungen sehr viel zielgenauer, schneller und risikoloser realisieren lassen sollen als mittels herkömmlicher Gentechnik.

Kritiker des "Genome Editing" sehen allerdings auch bei dieser Gentechnik Risiken. Sie können sich hierbei auf jüngste Forschungsergebnisse berufen, die gezeigt haben, dass durch dieses Verfahren auch unerwünschte Mutationen auftreten können, und dies sogar in Abschnitten des Erbgutes, die von der eigentlichen Zielregion der Genschere weit entfernt liegen. 

Die Genscheren-Kritiker plädieren daher für eine spezielle Überprüfung und Kennzeichnungspflicht wie bei anderen genetisch veränderten Organismen im Sinne des Verbraucherschutzes, damit die Kunden selbst entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Produkte kaufen wollen oder nicht.

Das Urteil des EuGH - Kennzeichnungspflicht für den Einsatz von Genscheren

Die Luxemburger Richter folgten der Argumentation der Kritiker des "Genome Editing". In der Pressemitteilung zum Urteil heißt es:

Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterliegen grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen". Ausgenommen davon sind nur Mutagenese-Verfahren "die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten."

Als sicher gelten die in der herkömmlichen Mutationszüchtung angewandten Methoden, mittels Bestrahlung oder Chemikalien zufällige Mutationen im Saatgut auszulösen und mit dadurch zufällig entstandenen gewünschten Eigenschaften weiter zu züchten.

Zu CRISPR/Cas und verwandten Methoden stellt der Gerichtshof fest,

dass sich die mit dem Einsatz dieser neuen Mutagenese-Verfahren verbundenen Risiken als vergleichbar mit den bei der Erzeugung und Verbreitung von GVO im Wege der Transgenese auftretenden Risiken erweisen könnten. Denn mit der unmittelbaren Veränderung des genetischen Materials eines Organismus durch Mutagenese lassen sich die gleichen Wirkungen erzielen wie mit der Einführung eines fremden Gens in diesen Organismus, und die neuen Verfahren ermöglichen die Erzeugung genetisch veränderter Sorten in einem ungleich größeren Tempo und Ausmaß als bei der Anwendung herkömmlicher Methoden der Mutagenese."

Das Vorsorgeprinzip betonend schreibt das Gericht weiter:

In Anbetracht dieser gemeinsamen Gefahren würde durch den Ausschluss der mit den neuen Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen aus dem Anwendungsbereich der GVO-Richtlinie deren Ziel beeinträchtigt, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verhindern. Ferner würde dieser Ausschluss dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen, zu dessen Umsetzung die Richtlinie dient. Folglich gilt die GVO-Richtlinie auch für die mit Mutagenese-Verfahren, die nach dem Erlass der Richtlinie entstanden sind, gewonnenen Organismen."

Damit hat der EuGH die Argumente, die von Bio- und Umweltverbänden seit Jahren gegen den Einsatz der Gentechnik angeführt wurden, in vollem Umfang bestätigt.

Kritik am Urteil vom Deutschen Bauernverband - Bewegung bei den Grünen

Befürworter des Einsatzes der Gentechnik sehen das Urteil zu neuen züchterischen Methoden kritisch. So sagte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied:

Europa läuft Gefahr, den Anschluss an andere Weltregionen zu verpassen. Dieses Urteil verbaut uns die notwendigen Möglichkeiten, mithilfe der Pflanzenzüchtung die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern.

Auch Bundesforschungsministerin Anja Karliczek warnte, dass die Anwendung des Gentechnikrechtes dazu führen könne, die moderne Pflanzenzüchtungsforschung in Deutschland und Europa vollständig zum Erliegen zu bringen. In den USA etwa bestehen keine derartigen Hürden für den Einsatz des "Genome Editing".

Vertreter der Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten das Urteil. Allerdings zeichnet sich bei den Grünen vereinzelt ein Umdenken hinsichtlich der bisherigen strikten Ablehnung des Einsatzes der Gentechnik ab. So forderte im April ein Impulspapier des Bundesvorstands zum neuen Grundsatzprogramm dazu auf zu hinterfragen, "ob bestimmte neue Technologien nicht helfen könnten, die Versorgung mit Nahrungsmitteln auch dort zu garantieren, wo der Klimawandel für immer weniger Regen oder für versalzenen Boden sorgt." Die baden-württembergische grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer äußerte sich in einem Gastbeitrag für Spiegel Online noch deutlicher: "Die Grünen sollten den Stand der Wissenschaft anerkennen. Und der Gentechnik eine Chance geben."

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