Europa

EU-Kommission beschließt Abwehrgesetz gegen US-Sanktionen

Zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran hat die EU-Kommission ein Abwehrgesetz gegen US-amerikanische Sanktionen beschlossen. Die Bestimmungen sollen künftige EU-Investitionen im Iran unterstützen und diese vor US-Strafmaßnahmen absichern.
EU-Kommission beschließt Abwehrgesetz gegen US-SanktionenQuelle: Reuters

Hintergrund der Maßnahmen ist der einseitige Rückzug der USA aus dem Atomabkommen. Er ist mit der Wiedereinführung von US-Wirtschaftssanktionen gegen das Land verbunden, die aber auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen können, die mit dem Iran Geschäfte machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über das Abkommen versprochen bekommen hatte.

Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen zum Verzicht auf den Bau einer iranischen Atombombe halten.

Über das aktualisierte Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen dazu bewegt werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.

Nach Angaben der EU-Kommission soll vor allem dafür gesorgt werden, kleinen und mittleren Unternehmen eine sichere Geschäftsgrundlage zu bieten. Das wären demnach vor allem solche, die im Iran bessere Geschäftsmöglichkeiten sehen als in den USA.

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Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, ist bislang unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im Mai am Rande eines EU-Spitzentreffens in Sofia gesagt, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar.

Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben nun noch zwei Monate Zeit, gegen das Inkrafttreten des aktualisierten Abwehrgesetzes Protest einzulegen. Dass dies geschieht, gilt allerdings als äußerst unwahrscheinlich, da die Staats- und Regierungschefs die Pläne der Kommission bereits im Mai begrüßt hatten.

(dpa/rt deutsch)

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