Europa

"Wegen Religionsfreiheit": Norwegische Regierungspartei will Ruf zum islamischen Gebet verbieten

Die Fortschrittspartei Norwegens, die Teil der regierenden Koalition ist, will den islamischen Gebetsruf verbieten lassen. Dabei argumentiert die Partei, dass Religionsfreiheit in Norwegen auch bedeute, nicht öffentlichen Gebetsrufen ausgesetzt zu sein.
"Wegen Religionsfreiheit": Norwegische Regierungspartei will Ruf zum islamischen Gebet verbieten Quelle: Reuters © Caren Firouz

An diesem Wochenende will die Fortschrittspartei Norwegens (Fremskritsspartiet, FrP), die auch als Anti-Einwanderungs-Partei bekannt ist, auf ihrem Parteitag über die Forderung nach einem Verbot des Aufrufs zum islamischen Gebet im öffentlichen Raum abstimmen lassen. Damit will sie nach eigenen Aussagen vermeintlichen Plänen von Moscheen vorgreifen, Rufe zum Gebet über Lautsprecher zu verbreiten. Aus dem Bezirk Buskerud hieß es vonseiten der Partei: 

An mehreren Orten im Land wurden nun Vorschriften erlassen, denen zufolge Moscheen die Erlaubnis haben, über Lautsprecher zum Gebet zu rufen. Sehr viele Menschen empfinden dies als lästig und unangemessen. In Norwegen haben wir Religionsfreiheit, die auch das Recht beinhalten sollte, nicht öffentlichen Gebetsrufen ausgesetzt zu sein. 

Die norwegische Zeitung Vårt Land suchte daraufhin nach Moscheen, die Pläne hegten, Gebetsrufe für die Öffentlichkeit hörbar zu machen, wurde jedoch nicht fündig. Die Fortschrittspartei bezeichnet sich als "liberalistische Volkspartei". Politologen vergleichen sie mit rechtspopulistischen Parteien wie der FPÖ, wenn auch mit einem vergleichsweise stärkeren transatlantischen Profil, andere sehen sie vor allem als Protestpartei. Sie wurde 1973 gegründet und steht vor allem für eine verschärfte Zuwanderungspolitik. Derzeit hat die FrP sieben von 18 Kabinettsposten inne und regiert seit 2013 in einer Koalition mit den Konservativen. 

Neu ist der auf die Tagesordnung gebrachte Verbotsvorschlag in Norwegen nicht. Schon 2000 hatte der damalige Parteivorsitzende Carl Hagen ein ähnliches Verbot gefordert. Das Justizministerium aber erteilte diesem Gesuch eine Absage mit der Begründung, dass dies nicht mit Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. Darin ist das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verankert. Im Nachbarland Schweden erhielt eine Moschee in Karlskrona vergangenes Jahr die Erlaubnis, ihre Lautsprecher fünfmal am Tag zu nutzen und 2013 begann eine Moschee im Süden Stockholms mit dem Aufruf zum Gebet. 

Der Parteisprecher für Einwanderungsangelegenheiten, Jon Helgheim, teilte Vårt Land mit, dass ihm Menschenrechte im Hinblick auf das Verbot gleichgültig seien: 

Was mich kümmert, ist, dass Menschen in ihrer Nachbarschaft Friede und Ruhe haben und das heißt, nicht durch den Ruf zu Gebeten gestört zu werden. Wenn es dem widersprechende Bestimmungen in den Menschenrechtskonventionen gibt, dann ist mir das egal, weil das totaler Unfug ist. 

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