"Atombombe": EU-Kommission für Anwendung von Artikel 7 gegen Polen

Artikel 7 des EU-Vertrages ist für den Fall bestimmt, dass ein EU-Staat gegen grundlegenden demokratische und rechtsstaatliche Werte verstößt. Nun müssen vier Fünftel der EU-Mitglieder sowie das EU-Parlament dem Kommissionsvorschlag zustimmen. Dies gilt als gesichert. Das Verfahren wird auch als "Atombombe" bezeichnet, da es eine äußert kontroverse Entscheidung wäre und als letztes Mittel der EU im Umgang mit ihren Mitgliedstaaten angesehen wird.
Die Anwendung von EU-Sanktionen gegen Polen dürfte sich allerdings schwieriger gestalten. Dafür müssten nämlich erst alle weiteren EU-Staaten einstimmig eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der EU-Werte feststellen. Doch der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hat bereits angekündigt, Polen zur Seite stehen zu wollen und eine solche Entscheidung zu blockieren.