Europa

EU setzt Russland auf Liste der nicht kooperativen Steuergebiete

Der Rat der Europäischen Union hat am Dienstag beschlossen, Russland in die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen. Damit umfasst die EU-Liste nun 16 Länder und Gebiete.
EU setzt Russland auf Liste der nicht kooperativen SteuergebieteQuelle: Gettyimages.ru © Anadolu Agency

Der EU-Rat hat beschlossen, Russland, die Britischen Jungferninseln, die Marshallinseln und Costa Rica in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen, wie aus einer Erklärung vom Dienstag hervorgeht. Die überarbeitete EU-Liste (Anhang 1) umfasse Länder, die entweder "keinen konstruktiven Dialog mit der EU über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Verpflichtungen zur Durchführung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind".

"Wir fordern alle aufgelisteten Länder auf, ihren Rechtsrahmen zu verbessern und auf die Einhaltung internationaler Standards im Steuerbereich hinzuarbeiten", erklärte Schwedens Finanzministerin Elisabeth Svantesson. Nordmazedonien, Barbados, Jamaika und Uruguay wurden von der Liste gestrichen.

Die Vorwürfe gegen Russland beziehen sich auf die im vergangenen Jahr vorgenommenen Änderungen der Rechtsvorschriften zur Regelung der Sonderverwaltungszonen. In Russland gibt es zwei dieser Zonen: in der Pazifikregion Primorje und im Kaliningrader Gebiet. Darüber hinaus sei der Dialog mit Russland über die Steuergesetzgebung nach Kriegsbeginn in der Ukraine zum Stillstand gekommen.

Russland war bereits vor einem Jahr, im Februar 2022, auf die sogenannte graue Liste (Anhang 2) gesetzt worden. Diese Liste enthält jene Länder, die sich zu wesentlichen Reformen ihrer Steuerpolitik verpflichtet haben. Sobald ein Land alle Verpflichtungen zur Verbesserung seines Steuersystems erfüllt, wird es von der grauen Liste gestrichen.

Die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sind berechtigt, Schutzmaßnahmen gegen die aufgelisteten Länder anzuwenden. Insbesondere Transaktionen mit Unternehmen aus solchen Ländern unterliegen einer besonders strengen Prüfung. Darüber hinaus gelten strengere Steuerkontrollen für Einwohner von Ländern, die im Anhang 1 stehen.

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