Europa

Französische Gesundheitsbehörden empfehlen Impfung von Babys gegen COVID-19

Die nationale französische Gesundheitsbehörde (HAS) sprach sich am Montag dafür aus, dass gefährdete Säuglinge und Kinder im Alter von sechs Monaten bis zu vier Jahren gegen COVID-19 geimpft werden sollten. Zugelassen für diese Impfungen ist bis jetzt ausschließlich der Pfizer-BioNTech-Impfstoff.
Französische Gesundheitsbehörden empfehlen Impfung von Babys gegen COVID-19Quelle: Legion-media.ru

Die französischen Gesundheitsbehörden (HAS) haben am Montag zum ersten Mal einen COVID-Impfstoff, den Impfstoff von Pfizer-BioNTech, für besonders gefährdete Babys und Kinder unter fünf Jahren empfohlen, jedoch nicht wie in den USA für die gesamte Altersgruppe.

Die Behörde rät in einer Pressemitteilung, "ab heute die Impfung gegen COVID-19 für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten 4. Lebensjahr auszuweiten, bei denen ein Risiko für eine schwere Form der Krankheit und für den Tod besteht".

Dies ist das erste Mal, dass in Frankreich ein COVID-Impfstoff für Säuglinge zugelassen wurde. Die Stellungnahmen der HAS haben theoretisch beratenden Charakter, doch das Gesundheitsministerium folgt ihnen fast immer. Die Empfehlung der französischen Gesundheitsbehörden ist jedoch wesentlich enger gefasst als die Stellungnahme ihrer europäischen Kollegen vor einigen Wochen.

Die europäischen Behörden hatten den Impfstoff von Pfizer-BioNTech im Alter von sechs Monaten bis vier Jahre empfohlen, da sie davon ausgehen, dass die Vorteile die Risiken überwiegen. Sie empfahlen auch einen anderen Impfstoff, den Moderna-Impfstoff, für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Diese Stellungnahmen stimmen mit den Entscheidungen in den USA überein, wo seit einigen Monaten alle Babys ab sechs Monaten gegen COVID-19 geimpft werden können.

Die französischen Behörden ließen bisher nur den Pfizer-BioNTech-Impfstoff zu und beschränkten ihn auf eine bestimmte Zielgruppe: diejenigen, bei denen ein Risiko für schwere Komplikationen besteht. Dazu gehören laut HAS "Kinder mit angeborenen Herzfehlern, chronischen Lebererkrankungen, chronischen Herz- und Atemwegserkrankungen – einschließlich schwerem Asthma, das eine kontinuierliche Behandlung erfordert –, neurologischen Erkrankungen, primären oder arzneimittelinduzierten Immundefekten, Fettleibigkeit, Diabetes, bösartigen hämatologischen Erkrankungen, Sichelzellanämie und Trisomie 21".

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