Europa

Zivilluftfahrtorganisation legt Bericht über Notlandung des Ryanair-Fluges in Minsk vor

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat den Untersuchungsbericht über die Notlandung des Ryanair-Fluges am 23. Mai 2021 in Minsk vorgelegt. In einer Sitzung des ICAO-Rates soll über das weitere Vorgehen und die Rechtmäßigkeit der Sanktionen gegen Weißrussland beraten werden.
Zivilluftfahrtorganisation legt Bericht über Notlandung des Ryanair-Fluges in Minsk vorQuelle: AFP © AFP PHOTO / ONLINER.BY

Wie die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) auf ihrer Internetseite mitteilt, hat sie den Mitgliedsstaaten bereits am 17. Januar den Ermittlungsbericht über die Notlandung des Ryanair-Fluges am 23. Mai 2021 in Minsk vorgelegt. Die 36 Vertreter des ICAO-Rates werden auf einer derzeit für den 31. Januar anberaumten Sitzung formell über weitere Maßnahmen beraten, die die ICAO aufgrund der Ergebnisse des Berichts ergreifen sollte.

An diesem Tag wird der Rat auch ein Ersuchen Weißrusslands prüfen, das sich auf die nach Ansicht des Staates unrechtmäßigen Sanktionen bezieht, die der staatlichen Fluggesellschaft Belavia nach dem Vorfall von anderen Staaten und der EU auferlegt worden sind.

Nach Angaben der ICAO basiert der Tatsachenbericht FR4978 ausschließlich auf den Daten und Informationen, die die Länder der ICAO zur Verfügung stellten, und enthält betriebliche Einzelheiten, technische Analysen der verschiedenen Maßnahmen und Entscheidungen sowie gegebenenfalls Verweise auf das Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und geltende internationale Rechtsinstrumente. Der Bericht wurde von einem speziellen Untersuchungsteam (Fact Finding Investigation Team) erstellt, das sich aus ICAO-Experten in den Bereichen Luftsicherheit, Flugbetrieb, Flugnavigation und internationales Luftrecht zusammensetzt.

Der Öffentlichkeit ist der Bericht bislang nicht zugänglich. In einem Interview für die weißrussische Nachrichtenagentur BelTA gab sich der Direktor der für die Luftfahrt zuständigen Abteilung im Verkehrsministerium Weißrusslands Artjom Sikorski mit den Ergebnissen zufrieden:

"Vor allem ist das Untersuchungsteam den Darlegungen der weißrussischen Seite gefolgt, dass es kein Abfangen, keine Zwangslandung oder Umleitung des Ryanair-Flugzeugs durch Weißrussland gab, insbesondere nicht durch das MiG-29-Militärflugzeug, über das zuvor berichtet worden war. Das ICAO-Untersuchungsteam stellte fest, dass es keine visuellen Signale von der Flug- und Kabinenbesatzung des Militärflugzeugs gab und dass keine Kommunikation mit dem Flugzeug stattfand. Dies ist ein Beweis dafür, dass der Ryanair-Flug nicht abgefangen wurde."

Sikorski zufolge weist der ICAO-Bericht auf einen weiteren wichtigen Punkt hin, auf den die weißrussische Seite zuvor aufmerksam gemacht hatte:

"Die Daten der objektiven Kontrolle der Gespräche der Flugzeugbesatzung im Cockpit sind nicht erhalten geblieben, da die Besatzung die Aufzeichnungsgeräte nach der Landung in Minsk nicht ausgeschaltet hat. So hat die Besatzung die Daten der objektiven Kontrolle und ihre Tonaufzeichnung des Moments, in dem sie die Entscheidung zur Landung in Minsk traf, nicht gespeichert. Das ist seltsam."

Am 23. Mai 2021 hatte der Ryanair-Flug 4978, der auf der Route von Athen in die litauische Hauptstadt Vilnius unterwegs war, nach einer Bombendrohung in Minsk notlanden müssen. Darüber, wer für die Bombendrohung, die sich als falscher Alarm herausstellte, verantwortlich war, wird bis zum heutigen Tag spekuliert und gestritten. Weißrussland wurde nach dem Vorfall mit dem Vorwurf konfrontiert, die Landung in Minsk durch ein MiG-29-Militärflugzeug erzwungen und so die Passagiere der Ryanair-Maschine gefährdet zu haben. Minsk bestritt und bestreitet diese Beschuldigung und trägt vor, dass die Entscheidung zum Ort der Landung durch die Ryanair-Besatzung nach Beratung mit der weißrussischen und litauischen Luftkontrolle sowie der Geschäftsleitung der Fluggesellschaft frei und ohne Zwang getroffen wurde.

An Bord der notgelandeten Boeing 737 befand sich der weißrussische oppositionelle Journalist Roman Protassewitsch und dessen russische Lebensgefährtin Sofia Sapega. Beide hatten sich während der auf die Präsidentschaftswahlen im August 2020 folgenden Unruhen aufseiten der weißrussischen Opposition engagiert: Protassewitsch war Mitbegründer und Redakteur des Telegram-Kanals Nexta, Sapega administrierte eine Seite, auf der Klarnamen und Privatadressen von Polizeibeamten und anderen Sicherheitskräften veröffentlicht wurden.

Nach der Landung wurden beide verhaftet. Protassewitsch, der zuvor auch im nationalistischen Freiwilligenbataillon "Asow" im Osten der Ukraine gesichtet worden war, wird beschuldigt, die Unruhen und Zusammenstöße mithilfe der sozialen Netzwerke von Warschau aus gesteuert zu haben. Nachdem er mit den Ermittlungsbehörden kooperierte und in mehreren Interviews und Pressekonferenzen öffentlich Erklärungen zu seinen Taten getätigt hatte, wurden er und Sapega am 25. Juni 2021 aus der Haft entlassen und unter Hausarrest gestellt. Das Gerichtsverfahren gegen beide steht noch aus.

Unmittelbar nach den Ereignissen und ohne den Bericht der ICAO abzuwarten, belegten die EU und ihre Mitgliedsstaaten Weißrussland mit Sanktionen und verboten der staatlichen Fluggesellschaft Belavia die Nutzung des europäischen Luftraums. Insbesondere der damalige deutsche Außenminister Heiko Maas trat mit eskalierenden Äußerungen hervor. Voreilig, wie der ICAO-Bericht nun offenkundig bestätigt.

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