Europa

Ausgangssperre verfassungswidrig – Spanien zahlt Bürgern Corona-Strafgelder zurück

Um die Corona-Pandemie einzudämmen, führte Spanien im März des vergangenen Jahres eines der strengsten Regime gegen Corona in Europa ein. Nun entschied das spanische Verfassungsgericht, dass hunderttausende Bürger für von ihnen geleistete Bußgeldzahlungen entschädigt werden.
Ausgangssperre verfassungswidrig – Spanien zahlt Bürgern Corona-Strafgelder zurückQuelle: AFP © Josep Lago

Mehr als eineinhalb Jahre liegt das Ausrufen einer Corona-Pandemie durch die WHO zurück. Die infolge dessen von Politikern weltweit ergriffenen, unterschiedlichen Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 folgten dem Rhythmus der jeweiligen "Corona-Wellen" und führten zu rigiden Einschränkungen des täglichen Lebens. Diese Maßnahmen geraten nun teils in den Fokus der Justizorgane.

Im Freistaat Bayern – wo im März 2020 umfassende Ausgangsbeschränkungen eingeführt wurden – sorgte jüngst ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts für Aufsehen. Die in der Bayerischen Infektionsschutzverordnung festgeschriebene Regelung zum (Nicht-)Verlassen der eigenen vier Wände, habe gegen "das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht" verstoßen. Daher sei die Regelung "unwirksam", urteilten die Verwaltungsrichter.

Nun meldete sich auch in Spanien das Verfassungsgericht angesichts der allenthalben eingeführten Ausgangsbeschränkungen ("Lockdowns") zu Wort. Die spanische Regierung hatte am 14. März 2020 den Notstand ausgerufen, um auf dieser Grundlage strengste Maßnahmen zur Eindämmung der ersten "Welle" zur Eindämmung von COVID-19-Infektionen einführen zu können.

Nach Ansicht des obersten spanischen Gerichts waren die massiven Einschränkungen der Freiheitsrechte auf Basis der Notstandsregelung (in der spanischen Verfassung als "Alarmzustand" bezeichnet) verfassungswidrig. So durften Spanier etwa im Rahmen einer landesweiten Ausgangssperre die eigenen vier Wände nur noch verlassen, um den Weg zur Arbeit anzutreten, einen Arzt aufzusuchen, einzukaufen oder den Hund auszuführen. Nach Angaben des spanischen Innenministeriums wurden 1,1 Millionen Bußgelder wegen Verletzung dieses Corona-Regimes verhängt. Auch wenn nicht alle deshalb belangten Bürger das Bußgeld zahlten, erreichte die Höhe der erfolgten Strafzahlungen etwa 115 Millionen Euro.

Wie das Ministerium für territoriale Angelegenheiten nun infolge des Gerichtsentscheids mitteilte, wird die spanische Regierung Hunderttausende der Betroffenen entschädigen, denen wegen der Verletzung der Lockdown-Regelungen Bußgelder auferlegt worden waren. Der Schritt erfolgte, nachdem das spanische Verfassungsgericht bereits im Juli entschieden hatte, dass die Regierung bei der Einschränkung der Freiheitsrechte infolge der Notstandsregelungen ab März 2020 ihre Befugnisse überschritten hatte. So berichtete etwa der britische Independent:

"Die von der Regierung im vergangenen Jahr im Rahmen des Ausnahmezustands verhängte Ausgangssperre war verfassungswidrig."

Spaniens Premierminister Pedro Sánchez erklärte im Juli, dass er das Urteil des Verfassungsgerichts zwar "respektiere", aber nicht damit einverstanden sei.

Eine endgültige Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des zweiten Ausnahmezustands (ab November 2020 bis Mai 2021) steht noch aus.

Mehr zum ThemaBarcelona: Weg vom Strand! – Polizei vertreibt Menschenmenge 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.