Europa

Montenegro erlaubt gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften – Adoptionen weiterhin untersagt

Bei einer Abstimmung am Mittwochabend hat Montenegro gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften legalisiert. Trotz der großen historischen Bedeutung dieser Entscheidung halten Menschenrechtler die Lage von LGBTIQ-Personen in Montenegro weiterhin für schwierig.
Montenegro erlaubt gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften – Adoptionen weiterhin untersagtQuelle: AFP © TIMOTHY A. CLARY

Für das entsprechende Gesetz stimmten im Parlament in der Hauptstadt Podgorica 42 Abgeordnete, fünf waren dagegen, wie die Zeitung Balkan Insightmitteilte. Organisationen, die LGBTIQ-Personen (die Abkürzung steht für Lesbisch, Schwul, Bi, Trans, Inter, Queer) in Montenegro vertreten, begrüßten das neue Gesetz. Es sei ein großartiger Tag für die LGBTIQ-Gemeinde und für Montenegro, teilte die Vereinigung Queer Montenegro mit.

Heute sind wir der vollen Freiheit und Gleichheit einen Schritt näher gekommen. Wie nie zuvor sind wir dem Leben in Würde nahe, und von heute an leben wir nicht mehr als Bürger zweiter Klasse", hieß es in der Erklärung.

Auch Präsident Milo Đukanović und Premierminister Duško Marković lobten die Entscheidung. Auf seinem Twitter-Account schrieb Đukanović in Anspielung auf die laufenden EU-Beitrittsverhandlungen Montenegros, dass das Land dadurch dem "Beitritt zu den am weitesten entwickelten Demokratien der Welt einen Schritt näher" komme. 

Das Gesetzesvorhaben stieß gleichzeitig auf den massiven Widerstand des größten Oppositionsblocks Montenegros, der Demokratischen Front (DF), sowie von Vertretern ethnischer Minderheiten im Parlament. Diese warfen der Regierung vor, durch die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften die traditionellen Werte zu untergraben. In der Gesellschaft des mehrheitlich konservativen Landes scheint der Beschluss auch wenig Zustimmung zu finden – laut früheren Umfragen halten 71 Prozent der Montenegriner Homosexualität immer noch für eine Krankheit. 

Obwohl die neue Regelung gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften fortan als legale Partnerschaften anerkennt, haben solche Paare trotzdem wesentlich weniger Rechte als verheiratete heterosexuelle Partner. So bleibt ihnen die Adoption von Kindern weiterhin verwehrt. Zudem werden sie offiziell nicht als Familien anerkannt.

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