Europa

London: Bahnmitarbeiterin stirbt nach Spuckattacke an COVID-19

Die Verkehrspolizei in London geht aktuell einem Fall nach, in dem ein Mann zwei Bahnangestellte anspuckte. Dies führte offenbar zum Tod von einer der Frauen. Die Verkehrsgewerkschaft mahnt Schutzmaßnahmen vor allem für Risikogruppen an, bevor die Regierung Lockerungen verspricht.
London: Bahnmitarbeiterin stirbt nach Spuckattacke an COVID-19Quelle: AFP © Tolga Akmen / AFP

Spuckattacken in Zeiten der Corona-Pandemie sind besonders perfide, sie können tödlich sein und stellen eine Straftat dar. Derzeit geht die Polizei in London dem Fall einer Bahnmitarbeiterin nach, die angespuckt wurde und kurze Zeit später verstarb.

Belly Mujinga, Mutter einer elfjährigen Tochter, arbeitete auf einem der verkehrsreichsten Bahnhöfe Londons, der Victoria Station, und verkaufte Zugtickets, als ein Mann sie und eine Kollegin plötzlich anspuckte und anhustete. Unmittelbar danach sagte er, er sei an COVID-19 erkrankt. Wenige Tage nach dem Überfall stellte sich heraus, dass sich beide Frauen mit dem Coronavirus infiziert haben, wie britische Medien und die Verkehrsgewerkschaft TSSA berichten.

Die 47-jährige Verkäuferin, die aufgrund von Atemwegsproblemen einer Risikogruppe angehörte, wurde in ein Londoner Krankenhaus eingeliefert und künstlich beatmet. Jedoch verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand zunehmend, drei Tage später verstarb Belly Mujinga.

Die britische Verkehrsgewerkschaft TSSA hat den Vorfall dem Eisenbahninspektorat, der Sicherheitsabteilung des Amtes für Straßen- und Schienenverkehr (ORR), zur Untersuchung gemeldet und nimmt zu der Situation rechtlichen Rat an. Wie die TSSA weiter erklärte, sei es nur zehn Personen erlaubt gewesen, an der Beerdigung der 47-Jährigen teilzunehmen.

TSSA-Generalsekretär Manuel Cortes zeigte sich bestürzt: "Wir sind schockiert und erschüttert über den Tod von Belly.

Er fordert, dass die von Gesundheitsminister Matt Hancock angekündigten Entschädigungszahlungen in Höhe von 60.000 britischen Pfund für Hinterbliebene von Gesundheits- und Pflegepersonal, die an den Folgen des Virus sterben, auch auf andere Berufsgruppen ausgeweitet werden müssen, die "bei dem Versuch, unser Land und lebenswichtige Dienste aufrechtzuerhalten", ums Leben kommen. Denn traurigerweise sei dieser Fall nur einer von zahlreichen Familientragödien, bei denen Kinder ihre Eltern verloren haben.

Allerdings war der Tod von Belly Mujinga nicht unvermeidlich, schließlich sei ihr Zustand als gefährdete Person ihrem Arbeitgeber bekannt gewesen. So habe sogar ihr Arzt ihren Arbeitgeber angerufen und betont, dass sie von ihren Aufgaben im unmittelbaren Kontakt mit der Öffentlichkeit abgezogen werden müsse. Somit sei die Frage zu klären, warum dies nicht bereits früher geschehen sei.

Anstatt über die Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu sprechen, müsse die Regierung zunächst sicherstellen, dass die richtigen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden, damit nicht noch mehr Menschenleben verloren gehen. Vor allem gefährdeten Personen müsse ermöglicht werden, zu Hause zu bleiben – nach Möglichkeit in Heimarbeit.

Unsere Eisenbahnindustrie muss sich sehr ernsthaft damit befassen, welche Aufgaben als 'wesentlich' angesehen werden, und Schutzmaßnahmen für alle unsere Mitglieder und Fahrgäste treffen.

Die britische Verkehrspolizei teilte derweil mit, dass eine Untersuchung zu dem Vorfall auf dem Londoner Victoria-Bahnhof eingeleitet wurde. Mitbürger haben eine Petition gestartet, um dabei behilflich zu sein, den Täter dieses "grausamen und sinnlosen Akts unprovozierter Gewalt" zu finden und strafrechtlich zu verfolgen.

Im März hatte die britische Staatsanwaltschaft angegeben, dass jeder, der während der Pandemie absichtlich auf Notfallhelfer hustet, bis zu zwei Jahre inhaftiert wird. Nicht nur in Großbritannien, auch in Deutschland werden asiatisch aussehende Menschen häufig Opfer solcher und anderer Angriffe in Zeiten der Pandemie.

Auch in Deutschland wird das Anspucken durch eine Person, die tatsächlich infiziert ist – wenn auch symptomfrei, wie es häufig der Fall ist – als Straftat geahndet. Es handelt sich dabei um Körperverletzung. Dabei ist unerheblich, ob das Virus beim Opfer tatsächlich Symptome verursacht – schon die Infizierung gilt als Gesundheitsschaden, die in dem Fall vorsätzlich mithilfe von Viren, also mit "gesundheitsschädlichen Stoffen" begangen wurde. Diese ist sogar der "gefährlichen Körperverletzung" zuzuordnen und kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren nach sich ziehen.

Der Versuch der Körperverletzung durch Anhusten ist ebenfalls strafbar. Wenn das Opfer danach an dem Virus erkrankt, liegt eine Straftat vor, auch wenn es nicht explizit beweisen kann, dass die Ursache der Erkrankung dem Anspucken oder Anhusten zuzuschreiben ist.

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