Europa

Kritik an Scholz' Finanztransaktionssteuer: Nach dem Etikettenschwindel der Flickenteppich

Bundesfinanzminister Olaf Scholz versucht es noch einmal: Nachdem er im Januar mit seiner Aktiensteuer bei EU-Kollegen abblitzte, legt er für eine schnellstmögliche Einigung über eine Steuer auf den Handel mit Finanzinstrumenten nach und peilt auch eine Übergangsklausel an.
Kritik an Scholz' Finanztransaktionssteuer: Nach dem Etikettenschwindel der FlickenteppichQuelle: www.globallookpress.com

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) versucht auf europäischer Ebene einen neuen Vorstoß für eine Steuer auf Finanzgeschäfte.

Sein früherer Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer auf Aktienkäufe erntete jedoch sowohl im In- als auch im Ausland Kritik von unterschiedlichen Seiten und wurde zu Jahresbeginn von EU-Kollegen abgelehnt. Insbesondere die österreichische Regierung äußerte Kritik daran, dass auf diese Weise eher Sparer als Spekulanten bestraft würden.

Auch im Inland gab es Kritik an dem Entwurf, der für den Kauf von Aktien großer Konzerne mit einem Börsenwert von über einer Milliarde Euro eine Erhebung von 0,2 Prozent des Geschäftswerts vorsah. Das wären innerhalb Deutschlands 145 Unternehmen; in den zehn EU-Staaten, in denen die Steuer zunächst gelten soll, wären es mehr als 500 Unternehmen. Der vom Bundesfinanzministerium erhoffte Erlös in Höhe von 1,5 Milliarden Euro jährlich sollte in die Grundrente fließen. Scholz' Entwurf sah zahlreiche Ausnahmen vor, beispielsweise sind Börsengänge von Unternehmen zur Beschaffung von frischem Kapital ausgenommen.

Während die Linke und Grüne insbesondere kritisierten, dass so der Hochfrequenzbereich und die Volatilität der Finanzmärkte unverändert blieben und Anleihen, Derivate und Spekulationen auf Rohstoffe oder Indizes nicht tangiert würden, verwies die CDU darauf, dass sie möchte, dass Kleinanleger vor allem für die Altersvorsorge in Aktien investieren.

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Allerdings wollte Finanzminister Olaf Scholz Berichten zufolge Sparer steuerlich entlasten, wenn es die Finanztransaktionssteuer geben würde. So sollte dann unter anderem der Sparerpauschbetrag von 801 Euro um 50 Euro auf 851 Euro steigen, bei gemeinsam veranlagten Paaren würde der Freibetrag entsprechend um 100 Euro auf 1.702 Euro im Jahr steigen. Außerdem sollte es einen neuen Altersvorsorgepauschbetrag in Höhe von 30 Euro für Singles und 60 Euro für Paare pro Jahr geben.

Mit den Änderungen im Gesetzentwurf will Bundesfinanzminister Scholz nun die Kritik der EU-Kollegen abfangen, indem es den teilnehmenden Mitgliedsstaaten freistehen soll, ihre nationalen Steuern weiter zu erheben, wenn diese nicht identisch mit der europäischen Steuer seien, denn die europäische Finanztransaktionssteuer soll nun nicht mehr zwingend die nationalen Abgaben ersetzen. So dürfe Österreich sein eigenes Konzept beibehalten und könne dennoch Teil der Koalition der Willigen auf EU-Ebene sein.

In einem Schreiben an EU-Währungskommissar Paolo Gentiloni von Anfang April gibt sich Scholz zuversichtlich. Die Verhandlungen machten Fortschritte. Er schrieb: "Ich hoffe, dass wir in naher Zukunft ein Abkommen abschließen können." Dafür sei eine Übergangsklausel notwendig, die es ermögliche, dass EU-Staaten ihre nationalen Lösungen vorerst beibehalten können.

Scholz hat es wohl aus zwei Gründen eilig: Zum einen möchte er die Diskussionen um die FTS vor Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Juni dieses Jahres abgeschlossen sehen, zum anderen soll mit den Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer die Grundrente für Einkommensschwächere mitfinanziert werden, die laut SPD trotz der Corona-Krise wie geplant zum 1. Januar 2021 kommt.

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CSU-Europapolitiker Markus Ferber kritisierte Scholz' Nachbesserungen als einen europäischen Flickenteppich, der der Kapitalmarktunion schaden würde. Auch von anderen Seiten gab es bereits Kritik nach den Berichten über den neuen Vorstoß aus dem deutschen Finanzministerium:

Die Idee einer Finanztransaktionssteuer gibt es bereits seit den 1970er-Jahren und erhielt vor allem nach der folgenreichen Finanzkrise 2007/08 Zuspruch seitens der Allgemeinheit, die für die Rettung schlecht geführter Banken zur Kasse gebeten wurde, während Gewinne weiter privat blieben und risikofreudige Finanzakteure Boni bezogen.

Auch auf EU-Ebene wird darüber bereits seit Jahren gestritten. Die EU-Kommission schlug im Jahr 2011 vor, jeglichen Handel mit Aktien und Anleihen mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent und mit Derivaten mit einem Steuersatz von 0,01 Prozent zu belegen, um den turbulenzanfälligen Hochfrequenzhandel weniger rentabel und so die Märkte stabiler zu machen. Doch unter anderem Berlin stellte sich dagegen.

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