Europa

"Europe Shine a Light": Ersatzevent für den Song Contest wird am 16. Mai ausgestrahlt

Der Eurovision Song Contest 2020 fällt wegen der Corona-Krise aus. Stattdessen wird am 16. Mai die EBU-Gemeinschaftssendung "Europe Shine a Light" ausgestrahlt. Die Show soll etwa zweieinhalb Stunden dauern. Auf Voting und Sieger muss das Publikum allerdings verzichten.
"Europe Shine a Light": Ersatzevent für den Song Contest wird am 16. Mai ausgestrahltQuelle: www.globallookpress.com © Ddp Images

Die ARD wird am 16. Mai eine Live-Sendung mit Songs ausstrahlen, die beim diesjährigen Event in Rotterdam aufgeführt werden sollten. In der nun veröffentlichten Programmübersicht sind an dem Abend ab 21.00 Uhr etwa zweieinhalb Stunden Sendezeit vorgesehen. Im vergangenen Jahr dauerte das große Finale inklusive Punktevergabe gut vier Stunden. Bei der diesjährigen Ersatzshow soll es aus "versicherungstechnischen Gründen" kein Voting und kein Siegerlied geben. Vom Norddeutschen Rundfunk, der beim Senderverbund ARD für den ESC federführend verantwortlich ist, hieß es:

In den 150 Minuten gibt es Schalten über den gesamten Kontinent, viel Musik und einige Überraschungsauftritte ehemaliger ESC-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer.

In der Sendung sollen alle 41 Interpreten, die dieses Jahr in Rotterdam antreten sollten, gezeigt werden. "Das Sendekonzept sieht vor, die Präsentationen der einzelnen Länder recht kurz zu halten", heißt es auf der deutschsprachigen Webseite der Veranstalter. Auch die Fans der jährlichen Veranstaltungen können virtuell an der Show teilnehmen.

Mehr zum ThemaLittle Big einer der Favoriten: Russlands ESC-Beitrag landet auf Youtube Riesenerfolg

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.