Nahost

Saudi-Arabien: Menschenrechtsaktivistin soll wegen friedlichem Protest öffentlich geköpft werden

Israa al-Ghomgham, Menschenrechtsaktivistin in Saudi-Arabien, droht - als erster Frau - die Hinrichtung durch Enthauptung. Kronprinz bin Salman gibt sich gerne als Reformer. Doch scheint sein Reformeifer nicht alle Bereiche zu umfassen. Der Westen schweigt.
Saudi-Arabien: Menschenrechtsaktivistin soll wegen friedlichem Protest öffentlich geköpft werdenQuelle: Reuters

Der saudische Kronprinz Mohammad bin Salman stellt sich gerne als Reformer Saudi-Arabiens dar. Jüngst wurde es Frauen dort erlaubt, einen Führerschein zu erwerben und sich selbst ans Steuer zu setzen, und es gibt wieder Kinos im Land. Auch die staatlichen Deradikalisierungsprogramme hätten den Nachwuchs für terroristische Gruppen deutlich zurückgehen lassen. Die von der westlichen Presse gepriesene Reform ist Kritikern zufolge aber nur vordergründig. Im Land regiere weiterhin der Wahhabismus, eine besonders strenge und radikale Form des Islam. Personen, die für die Gleichberechtigung und Meinungsfreiheit kämpfen, sitzen demnach hinter Gittern. Dafür reiche schon die Teilnahme an einer Demonstration. 

Mehr zum Thema - Hemmungslose Propaganda: Wie Angela Merkel und ihre Hofmedien sich Saudi-Arabien schönschreiben

Videos über angeblich bereits erfolgte Hinrichtung nicht authentisch

Israa al-Ghomgham wurde im Dezember 2015 gemeinsam mit ihrem Ehemann Seyyed Musa Ja'afar Hashem festgenommen. Sie habe sich "Aktivitäten" des "Anti-Establishments" schuldig gemacht. Berichte darüber, dass sie bereits exekutiert wurde, erwiesen sich jedoch als falsch. Im Netz kursierten Videos einer angeblichen Hinrichtung, die - wie sich später herausstellte - von einer anderen Exekution herrührten.

Die Aktivistin stammt aus der Hafenstadt Qatif, einer schiitischen Hochburg Saudi-Arabiens. Im Zuge von Protesten des Arabischen Frühlings 2011 und 2012 wurde die Hafenstadt in ein Hochsicherheitsgebiet umgewandelt. Viele Aktivisten wurden verhaftet oder getötet. Ghomgham forderte unter anderem "grundlegende bürgerliche und politische Rechte wie das Recht zur friedlichen Versammlung und Meinungsäußerung und die Freilassung von gewaltlosen politischen Gefangen und Menschenrechtsverteidigern".

51 Todesurteile wegen Rufen von Anti-Regierungs-Slogans

Wie die Europäisch-Saudische Organisation für Menschenrechte (ESHR) berichtet, warten derzeit 51 Menschen in Saudi-Arabien auf ihre Hinrichtung. Acht davon seien bei der Tat minderjährig gewesen. Ihre Vergehen seien die Teilnahme an Demonstrationen und das Rufen von Anti-Regierungs-Slogans gewesen.

Für 31 von ihnen könnte das Leben bald mit einem jähen Schlag zu Ende sein, denn das Oberste Gericht Saudi-Arabiens bestätigte bereits ihr Todesurteil. Im standardisierten Exekutionsverfahren ist die Unterschrift des Königs der letzte Schritt vor der Vollstreckung des Urteils. Die Verfahren, so die Organisation, seien meist unfair. Die Kontrolle über das Gericht obliegt dem König. 

Mehr zum Thema Saudi-Arabiens brachialer Reformkurs: Aufhebung des Frauenfahrverbots und inhaftierte Aktivistinnen

Nutzer in den sozialen Medien kritisieren, dass Saudi-Arabien Teil des UN-Menschenrechtsrats ist und Saudi-Arabien lieber schiitische Demonstranten hinrichte als Mitglieder des IS.

Nach der Volksrepublik China und dem Iran nimmt Saudi-Arabien die drittgrößte Anzahl an Exekutionen weltweit vor. Im letzten Jahr wurden 150 Menschen exekutiert. Dieses Jahr könnte das Land einen neuen Rekord aufstellen.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.