Asien

Indien stoppt pakistanischen grenzüberschreitenden Handel mit Jammu und Kaschmir

Indien hat den Handel über die Überwachungslinie in den an Pakistan angrenzenden Regionen Jammu und Kaschmir gestoppt. Grund sei der illegale Zustrom von Drogen, Waffen und Geld über Personen, die mit verbotenen Organisationen verbunden sind.
Indien stoppt pakistanischen grenzüberschreitenden Handel mit Jammu und Kaschmir Quelle: Reuters

Das indische Innenministerium hat die Aussetzung des Handels über die Überwachungslinie in den an Pakistan angrenzenden Regionen Jammu und Kaschmir angekündigt, da sich die Spannungen zwischen den beiden Ländern verstärken.

Die indischen Behörden führen die Nutzung der derzeitigen Handelsrouten durch pakistanische Teileinheiten für den illegalen Zustrom von Drogen, Waffen und Geld als Hauptgrund für die Maßnahme an. In einer Pressemitteilung erklärte das Ministerium:

Der Handelsmechanismus über die Überwachungslinie wird daher bis zur Einführung eines strengeren Regulierungssystems ausgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass durch diesen Mechanismus nur echter Handel zum Wohle der Menschen in Jammu und Kaschmir stattfindet.

Neu-Delhi hat die eine Untersuchungsbehörde, die National Investigation Agency, zur Bekämpfung des Terrorismus in Indien eingerichtet. Deren laufende Ermittlungen haben ergeben, dass ein Großteil des Handels über die Überwachungslinie von Personen betrieben wird, die eng mit verbotenen Organisationen verbunden sind. Diese beteiligen sich meist an der Stärkung von Terrorismus und Separatismus.

Der Schritt erfolgt zwei Monate nachdem ein Selbstmordattentat auf einen indischen paramilitärischen Polizeikonvoi zum Tod von über 40 Menschen führte. Seitdem spitzen sich die unsicheren bilateralen Beziehungen zwischen Neu-Delhi und Islamabad zu. Die in Pakistan ansässige militante Gruppe Jaish-e-Mohammed übernahm die Verantwortung für den Angriff.

Der eingefrorene Kaschmir-Konflikt eskalierte danach und führte zu einer militärischen Pattsituation zwischen den beiden Atommächten.

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