Asien

Pakistan: Achtjährigem Jungen droht Hinrichtung wegen "Blasphemie"

Ein achtjähriger Hindu-Junge wurde in Pakistan wegen Blasphemie angeklagt. Der Junge soll in der Bibliothek einer Koranschule absichtlich auf einen Teppich uriniert haben. Nun droht ihm die Todesstrafe.
Pakistan: Achtjährigem Jungen droht Hinrichtung wegen "Blasphemie"Quelle: www.globallookpress.com © Nikolai Gyngasow/Russian Look

Ein achtjähriges Kind wurde zum jüngsten Menschen, der jemals wegen Blasphemie in Pakistan angeklagt worden ist. Dem Hindu-Jungen droht die Todesstrafe, da er in der Bibliothek einer Koranschule absichtlich auf einen Teppich uriniert haben soll.

Die Familie des Kindes ist aktuell gezwungen, sich zu verstecken, nachdem eine wütende Menge von Muslimen nach der Freilassung des Angeklagten gegen Kaution einen Hindu-Tempel angegriffen hat. Ein Mitglied der Familie sagte gegenüber The Guardian:

"Der Junge ist sich solcher Blasphemie-Thematiken nicht einmal bewusst, und er wurde fälschlicherweise in diese Angelegenheit verwickelt. Er versteht immer noch nicht, was sein Verbrechen war und warum er eine Woche im Gefängnis verbringen sollte."

Im Jahr 1986 wurde in Pakistan ein Blasphemie-Gesetz eingeführt, das für Gotteslästerung die Todesstrafe vorsieht. Seitdem wurden noch keine Blasphemie-Hinrichtungen vollzogen. Verdächtige werden jedoch oft von Mobs angegriffen und manchmal gar getötet. Aus Angst vor gewalttätigen Übergriffen will die Familie nicht mehr in ihre Wohngegend zurückkehren.

Mehr zum Thema - Saudi-Arabien schafft im Jahr 2020 Auspeitschen und die Exekution Minderjähriger ab

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.