Generalstaatsanwaltschaft ermittelt zu CDU-Bestechungsversuch

Wegen des Verdachts auf Bestechung von Mandatsträgern durch "hochrangige Mitglieder der CDU" im Rahmen der Wahl des linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow in Thüringen, hat die Generalstaatsanwaltschaft in Jena ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zuvor hatten zwei SPD-Abgeordnete die Bestechungsversuche öffentlich gemacht.
Generalstaatsanwaltschaft ermittelt zu CDU-Bestechungsversuch

Zunächst hatte Letzte Woche die thüringische Tageszeitung Freies Wort berichtet, dass ein SPD-Landtagsabgeordneter, unter Zusicherung seiner Anonymität, auf die Zeitung zugegangen sei und erklärt hätte, dass ihm von einem CDU-Vertreter für ein entsprechendes Stimmverhalten bei der Wahl des designierten Ministerpräsidenten Bodo Ramelow von der Linkspartei, einen Ministerposten in Aussicht gestellt.

Kurz danach soll laut Berichten der Thüringer Allgemeinen ein weiterer SPD-Politiker gemeldet haben, der ebenfalls behaupte, dass auch ihn "ein 'hochrangiges' Mitglied der CDU" ihm den Posten des stellvertretenden Ministerpräsidenten in einer möglichen schwarz-rot-grünen Regierung unter dem parteilosen Jenaer Ex-Uni-Rektor Klaus Dicke versprochen, "falls er Ramelow seine Stimme verweigere".

Der SPD-Fraktionschef Matthias Hey erklärte auf Anfrage der Thüringer Allgemeinen, dass CDU-Politiker an zwei verschiedene SPD-Abgeordnete herangetreten seien. Beide hätten ihn vor ihrem Gang zur Presse über die Angebote aus der Union informiert. Vorher habe er solche Angebote "nur aus Filmen gekannt".

Weiter führte er aus:

"Mein Grundvertrauen in die Politik […] ist schon etwas erschüttert."
Die Rot-Rot-Grüne Regierungskoalition unter dem ersten linken Ministerpräsident Bodo Ramelow verfügt im Erfurter Landtag über eine Koalitionsmehrheit von lediglich einer Stimme: auf eine Linkspartei (28 Sitze), SPD (12 Sitze) und Grüne (6 Sitze). Ihr gegenüber steht die rechtskonservative Opposition von CDU (34 Sitze) und AfD (11 Sitze).

Nach Ansicht des Strafrechts-Professors an der Universität Jena, Heiner Alwart, wären die Anschuldigungen gegen die noch unbekannten CDU-Politiker nur unter bestimmten Umständen strafbar. Denn im Absatz 4 des § 108e des Strafgesetzbuches heißt es:

"Ein politisches Mandat oder eine politische Funktion sind keine ungerechtfertigten Vorteile im Sinne des Absatzes 1"
Wie das Nachrichtenportal Telepolis berichtet, sollen die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft auf die Anfrage, ob die Ermittlungen Folgen haben werden, geantwortet haben, dass dies unter anderem davon abhängt, "welche Posten" den Abgeordneten konkret angeboten worden sein.

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